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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragende,
der Bezug von Leistungen steht einer externen Teilung nicht im Wege.
Hallo Fragende,
bei einer internen Teilung werden die Anwartschaften innerhalb des Versorgungsträgers ausgeglichen. Es werden für den Ausgleichsberechtigten Anwartschaften innerhalb dieser Versorgung erworben.
Bei einer externen Teilung werden die Anwartschaften nicht innerhalb des Versorgungsträgers ausgeglichen. Hierbei wird eine Zielversorgung gewählt, in die diese Anwartschaften "eingezahlt" werden.
Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=22
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