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Experten-Antwort

interne und externe Teilung

von Fragende18.03.2015 | 09:55
836 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen Kann mir einer in einfacher Form erklären, wo der Unterschied zwischen einer internen und externen Teilung der Anwartschaften nach der Scheidung liegt? Vielen Dank im voraus.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 18.03.2015 | 14:36

Hallo Fragende,

der Bezug von Leistungen steht einer externen Teilung nicht im Wege.

Experten-Antwortam 18.03.2015 | 11:31

Hallo Fragende,

bei einer internen Teilung werden die Anwartschaften innerhalb des Versorgungsträgers ausgeglichen. Es werden für den Ausgleichsberechtigten Anwartschaften innerhalb dieser Versorgung erworben.

Bei einer externen Teilung werden die Anwartschaften nicht innerhalb des Versorgungsträgers ausgeglichen. Hierbei wird eine Zielversorgung gewählt, in die diese Anwartschaften "eingezahlt" werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgendem Link:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/geschiedene_ausgleich_rente.pdf?__blob=publicationFile&v=22

2 Antworten

Fragendeam 18.03.2015 | 12:51
Hallo Vielen Dank für Ihre Antworten und habe noch eine Frage: Bei der externen Teilung lese ich im Netz, dass es Ausnahmefälle gibt, wenn der Ausgleichpflichtige schon eine Rente bezieht und hier kommt nur die interne Teilung in Frage. Stimmt das so? VG
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