Hallo,
ein Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450,00 EUR monatlich wird nicht auf das Übergangsgeld angerechnet, darf also ohne Konsequenzen hinzuverdient werden.
Freundliche Grüße
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Hallo,
ein Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450,00 EUR monatlich wird nicht auf das Übergangsgeld angerechnet, darf also ohne Konsequenzen hinzuverdient werden.
Freundliche Grüße
Ui, ein Internetarzt!" ...dann können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen." Diesen Betrag kenne ich nur bei den Flexi-Renten. Wo steht, dass diese Regelung entsprechend bei ÜG-Bezug anzuwenden ist?Warten wir auf die Expertenantwort. Wenn es nach mir ginge, dürfte Manfred nichts hinzuverdienen. Warum? Er war schwer krank und macht jetzt eine ganztägige Berufliche Reha. Das muss reichen, ansonsten gefährdet er seine Gesundheit. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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