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Experten-Antwort

Ist bei Übergangsgeld für eine Berufliche Rehabilitation ein Zuverdienst (450€ Job) erlaubt

von Manfred09.11.2017 | 08:25
2294 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin leider sehr krank und dadurch aus dem Job gerutscht. Nun werde ich operiert und habe schon eine Zusage das ich an einer Beruflichen Raha teilnehmen darf. Ich hoffe das ich anschließend wieder einen Job mit angemessener Bezahlung im Verhältnis zu dem Versorgungsbedarf meiner Familie bekomme. Bin da auch zuversichtlich. Aber in den 2 Jahren der Reha erhalte ich Übergangsgeld und es fehlen ein paar hundert Euro zum Überleben. Daher die Frage ob ich in dieser Zeit dazuverdienen darf und wenn ja wieviel? Vieln Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

ein Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung bis zu 450,00 EUR monatlich wird nicht auf das Übergangsgeld angerechnet, darf also ohne Konsequenzen hinzuverdient werden.

Freundliche Grüße

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9 Antworten

Angelaam 09.11.2017 | 08:46
Klar, wer sollte Dir verbieten zu arbeiten.
Fortitude oneam 09.11.2017 | 08:46
Hallo Manfred, Sie und Ihre Familie werden es überleben. Wenn man ÜG,KG oder ALG1 bezieht, dann hat man leider finanzielle Einbußen. Wenn Sie noch Zeit haben zusätzlich zu Ihrer Reha eine Nebentätigkeit nachzugehen und nicht Ihre Gesundheit gefährden, dann können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
???am 09.11.2017 | 10:47
" ...dann können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen." Diesen Betrag kenne ich nur bei den Flexi-Renten. Wo steht, dass diese Regelung entsprechend bei ÜG-Bezug anzuwenden ist?
Fortitude oneam 09.11.2017 | 12:45
Warten wir auf die Expertenantwort. Wenn es nach mir ginge, dürfte Manfred nichts hinzuverdienen. Warum? Er war schwer krank und macht jetzt eine ganztägige Berufliche Reha. Das muss reichen, ansonsten gefährdet er seine Gesundheit. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Angelaam 09.11.2017 | 13:31
" ...dann können Sie bis zu 6.300 Euro im Jahr dazuverdienen." Diesen Betrag kenne ich nur bei den Flexi-Renten. Wo steht, dass diese Regelung entsprechend bei ÜG-Bezug anzuwenden ist?
Warten wir auf die Expertenantwort. Wenn es nach mir ginge, dürfte Manfred nichts hinzuverdienen. Warum? Er war schwer krank und macht jetzt eine ganztägige Berufliche Reha. Das muss reichen, ansonsten gefährdet er seine Gesundheit. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Ui, ein Internetarzt!
Manfredam 09.11.2017 | 14:21
Ich könnte jetzt hier meinen Unmut über gewisse Aussagen zu Ausdruck bringen. Ich bleibe jedoch sachlich! Ich möchte hier keine Beurteilung über das was ich kann sondern darüber was ich darf. Am Wochendene mal ne Schicht an der Kasse in einer Tankstelle oder wo anders an der Kasse oder Zeitung austragen ist schon was anderes wie auf dem Bau zu arbeiten. Als alleinverdiener ist es eh schon schwer eine fünfköpfige Familie mit einem sehr günstigen Eigenheim zu finanzieren. Es wollen ja nicht alle in Harz IV gehen um dann die Hände in den Schoß zu legen. Eine berufliche Reha von der Rentenvesicherung zu bekommen ist sehr gut! Jedoch sollte diese nicht in einer Insolvenz enden. Wenn man alles aufgeben mus für das man viele Jahre gearbeitet hat,dann läuft etwas falsch. Bin nun auch gespannt auf die Expertenantwort. Manfred
Fortitude oneam 09.11.2017 | 15:44
@Manfred Jetzt haben Sie es schwarz auf weiß. Ich verweise auf mein Beitrag von heute morgen (08:46). Viel Spaß beim arbeiten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Genervteram 09.11.2017 | 18:19
Sie sollten richtig lesen. Der Experte hat nichts von den Ihnen erwähnten 6300 € erwähnt. Da haben Sie etwas verwechselt!
Neoam 08.05.2019 | 00:22
Schade das es hier zuviel Vorwürfe gibt und zu wenig sachliche. Mir geht es genauso, nach 23 Jahre Berufsunfähig. Die Kosten sind hoch und die bleibenden 200 Euro sind zu wenig um zu tanken, Fahrzeug zu verhalten und den Kindern bißchen etwas zu bieten. Da ist es gut wen man 2-4 Tage im Monat ein wenig arbeiten kann. Den bis zur Umschulung bekomme ich auch alg1 und darf nur 165 Euro dazu bekommen, das habe ich mit einem Auftrag aus meinem Kleingewerbe Kunsthandwerk. Also ist es gut zu wissen das mit Beginn der Umschulung 450 Euro dazu verdient werden kann. Die Arbeitszeit kann ich mir selbst einteilen also ist die Gesundheit nicht gefährdet. Ausserdem was spass macht und kein Stress auslöst hilft zur Entspannung und bringt Ausgleich. Danke für die jenigen due wirklich hilfreich geantwortet haben. Den anderen wünsche ich 1 Monat die Schmerzen und dazu das Geld und dann mal schauen ob ihr immer noch solche Sprüche vom Stapel lässt. Danke für die Fragestellung.
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