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Zur Experten-Antwort springenHallo Verwundert,
der ärztliche Entlassungsbericht ist ein sozialmedizinisches Gutachten resultierend aus einer medizinischen Reha-Maßnahme.
Im Einzelfall kann im Rahmen einer Rentenantragstellung zusätzlich noch eine persönliche Begutachtung erforderlich sein. Dies wird immer individuell entschieden.
Hallo Schorsch, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das ist schon irgendwie interessant, dass ein Sachbearbeiter/Gutachter die Aussage diverser Fach-, Ober- und Chefärzte, sowohl aus Kliniken als auch niedergelassene, einfach mal so in Frage stellen kann. Finde das diesen Ärzten gegenüber ehrlich gesagt schon ein wenig respektlos, als würden die Ihre Arbeit nicht richtig. Haben zig Krankenhausberichte und Atteste dieser Ärzte beim Antrag mit eingereicht, die uns teilweise schon viele Jahre begleiten. Aber ein einzelner Gutachter wird das bei einem Termin sicherlich besser beurteilen können......ist der ärztliche Entlassungsbericht mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung und Epikrise nun ein sozialmedizinisches Gutachten (so wie es im Leitfaden beschrieben wird) oder nicht?Ja, das ist er. Allerdings muss der sozialmedizinische Dienst der DRV diesen Entlassungsbericht nicht ohne weiteres anerkennen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Entlassungsbericht nicht schlüssig genug klingt. Die endgültige Entscheidung wird nach Auswertung sämtlicher vorliegenden Unterlagen getroffen. Der Reha-Entlassungsbericht ist somit nur ein Mosaiksteinchen. MfG
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