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Experten-Antwort

Ist der ärztliche Entlassungsbericht mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung und Epikrise ein sozialmedizinisches Gutachten oder nicht?

von Verwundert20.01.2019 | 10:58
1148 Ansichten
6 Antworten

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Hallo zusammen, meine Frau hat nach der Reha (wegen Multiple Sklerose) einen ärztlichen Entlassungsbericht erhalten, der in die DRV Formulare gedruckt ist. Dort ist auch die sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und Epikrise enthalten. Ich habe ein wenig gegoogelt und dabei herausgefunden, dass dieser Entlassungsbericht die Funktion eines sozialmedizinischen Gutachtens inne hat. Das steht so auch im von der DRV veröffentlichten Leitfaden (Seite 8 - http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… In der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung im Entlassungsbericht ist sowohl bei der letzten sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit, als auch beim allgemeinen Arbeitsmarkt angekreuzt, dass Sie nur noch unter 3 Stunden täglich eine Tätigkeit ausüben kann. In der Epikrise (Freitext) wird dies ebenfalls nochmal bestätigt (aufgehobenes Leistungsvermögen) und Sie wurde als Arbeitsunfähig entlassen. Zusätzlich leidet Sie schon seit über 15 Jahren an psychischen Problemen (diese sind auch im Entlassungsbericht aufgeführt), war deshalb auch schon mehrmals auf Reha und konnte daher noch nie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Nach weiteren Schüben innerhalb kurzer Zeit hat Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt (dazu auch noch zusätzliche Atteste des Neurologen, des Psychiaters und der Psychologin anfertigen lassen und beigefügt). Gestern hat Sie dann ein Schreiben von der DRV erhalten, dass Sie einen Gutachtertermin wahrnehmen muss, um ein sozialmedizinisches Gutachten zu erstellen, anhand dessen über die Rente entschieden werden kann. Liebe DRV, ist der ärztliche Entlassungsbericht mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung und Epikrise nun ein sozialmedizinisches Gutachten (so wie es im Leitfaden beschrieben wird) oder nicht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2019 | 09:35

Hallo Verwundert,

der ärztliche Entlassungsbericht ist ein sozialmedizinisches Gutachten resultierend aus einer medizinischen Reha-Maßnahme.

Im Einzelfall kann im Rahmen einer Rentenantragstellung zusätzlich noch eine persönliche Begutachtung erforderlich sein. Dies wird immer individuell entschieden.

5 Antworten

Schorscham 20.01.2019 | 12:34
Ja, das ist er. Allerdings muss der sozialmedizinische Dienst der DRV diesen Entlassungsbericht nicht ohne weiteres anerkennen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Entlassungsbericht nicht schlüssig genug klingt. Die endgültige Entscheidung wird nach Auswertung sämtlicher vorliegenden Unterlagen getroffen. Der Reha-Entlassungsbericht ist somit nur ein Mosaiksteinchen. MfG
Verwundertam 20.01.2019 | 12:49
Zitat von Schorsch anzeigen
...ist der ärztliche Entlassungsbericht mit sozialmedizinischer Leistungsbeurteilung und Epikrise nun ein sozialmedizinisches Gutachten (so wie es im Leitfaden beschrieben wird) oder nicht?
Ja, das ist er. Allerdings muss der sozialmedizinische Dienst der DRV diesen Entlassungsbericht nicht ohne weiteres anerkennen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Entlassungsbericht nicht schlüssig genug klingt. Die endgültige Entscheidung wird nach Auswertung sämtlicher vorliegenden Unterlagen getroffen. Der Reha-Entlassungsbericht ist somit nur ein Mosaiksteinchen. MfG
Hallo Schorsch, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das ist schon irgendwie interessant, dass ein Sachbearbeiter/Gutachter die Aussage diverser Fach-, Ober- und Chefärzte, sowohl aus Kliniken als auch niedergelassene, einfach mal so in Frage stellen kann. Finde das diesen Ärzten gegenüber ehrlich gesagt schon ein wenig respektlos, als würden die Ihre Arbeit nicht richtig. Haben zig Krankenhausberichte und Atteste dieser Ärzte beim Antrag mit eingereicht, die uns teilweise schon viele Jahre begleiten. Aber ein einzelner Gutachter wird das bei einem Termin sicherlich besser beurteilen können...
Danielaam 20.01.2019 | 13:12
Ja ist es. Jedoch....wenn die Reha jetzt zb psychosomatische war ( nur als Beispiel) und das Hauptproblem aber neurologisch ist, dann kann zb noch ein Gutachten gemacht werden. War bei mir auch so
KSCam 20.01.2019 | 13:16
Es ist doch müßig dieses Thema hier im Forum durchzukauen.....das nützt Ihnen doch in der Praxis gar nichts. Das angewandte Verfahren ist wie es ist und es kann der DRV nicht grundsätzlich vorgeworfen werden, dass sie Rehaberichte nicht 1:1 übernimmt.
???am 20.01.2019 | 17:41
Auch wenn ein Sachbearbeiter die Vorladung unterschrieben hat, hat er deswegen noch lange nicht entschieden, dass eine Begutachtung nötig ist. Diese Feststellung triftt immer ein Mediziner, der bei der DRV angestellt ist.
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