Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zählen zum Hinzuverdienst:
Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung (Bruttoverdienst)
Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, ...)
vergleichbares Einkommen (z. B. Entschädigungen für Abgeordnete, Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, ...)
und - je nach Rentenart (teilweise/volle Erwerbsminderung) -
bestimmte Sozialleistungen (z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld, ...)
Erwerbsersatzeinkommen aus betrieblicher oder privater Versicherung sowie die Auszahlung des Rückkaufswerts hieraus zählen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht als Hinzuverdienst.