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Experten-Antwort

Jahr vor Renteneintritt nicht in berechnung

von WolfK26.10.2018 | 12:06
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4 Antworten

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Hallo, ich habe mit ausrechnen lassen, wieviel ich selbst zahlen muss, wenn ich vorzeitig in Rente gehe. Bin unbefristeter voller Erwerbsminderungsrentner. Beim fiktiven Versicherungsverlauf wurde das letzte Jahr vor der vorgezogenen Rente nicht berücksichtigt. Warum ist das so und hat das Auswirkungen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WolfK,

wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann beziehen Sie derzeit eine volle Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer und wollen in der Zukunft eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Dazu haben Sie sich ausrechnen lassen, in welcher Höhe Sie Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung zahlen können. Bei dieser Auskunft fehlt das letzte Jahr vor Beginn der vorgezogenen Altersrente.

Ohne Kenntnis der Details Ihres Falles kann ich nicht beurteilen, warum dieses Jahr fehlt. Diesbezüglich sollten Sie entweder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen oder sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.

Allgemein kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Sie haben in Ihrer Erwerbsminderungsrente einen Abschlag, den Sie nicht durch eine Beitragszahlung ausgleichen können.

2. Ein Ausgleich ist nur für den Abschlag möglich, der bei der Altersrente zusätzlich anfällt.

3. Bei der Berechnung findet eine Hochrechnung mit Zeiten für die Zukunft statt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie bei der Auskunftserteilung entweder versicherungspflichtig sind oder freiwillige Beiträge zahlen. Falls dies nicht der Fall ist, werden keine zukünftigen Zeiten berücksichtigt.

4. Sofern die Zurechnungszeit in Ihrer Rente vor dem letzten Jahr vor dem Beginn der Altersrente endet, haben Sie gegebenenfalls im letzten Jahr keine Zeit in der Berechnung

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3 Antworten

W*lfgangam 26.10.2018 | 16:17
Hallo WolfK, Ihre Frage ergibt nur Sinn, wenn Sie die für eine vorgezogene Altersrente erforderlichen 35 Versicherungsjahre noch nicht erreicht haben bzw. im Rahmen der Zurechnungszeit bis dahin tatsächlich noch ein paar Monate fehlen sollten, was Ihre weitere Aussage "Beim fiktiven Versicherungsverlauf wurde das letzte Jahr vor der vorgezogenen Rente nicht berücksichtigt." erklären könnte. Ansonsten geht man mit schon erreichten 35 Jahren 'umsonst' in die vorgezogene Altersrente - ein Eintrittsgeld ist nicht notwendig, die DRV lässt Sie kostenfrei passieren. Gruß w. PS: Was hat man Ihnen denn genau ausgerechnet? Allein ein EUR-Betrag würde schon helfen, um mehr Licht in Ihre Frage zu bringen.
WolfKam 26.10.2018 | 18:29
Zitat von W*lfgang anzeigen
Hallo, ich habe mit ausrechnen lassen, wieviel ich selbst zahlen muss, wenn ich vorzeitig in Rente gehe. Bin unbefristeter voller Erwerbsminderungsrentner.
Hallo WolfK, Ihre Frage ergibt nur Sinn, wenn Sie die für eine vorgezogene Altersrente erforderlichen 35 Versicherungsjahre noch nicht erreicht haben bzw. im Rahmen der Zurechnungszeit bis dahin tatsächlich noch ein paar Monate fehlen sollten, was Ihre weitere Aussage "Beim fiktiven Versicherungsverlauf wurde das letzte Jahr vor der vorgezogenen Rente nicht berücksichtigt." erklären könnte. Ansonsten geht man mit schon erreichten 35 Jahren 'umsonst' in die vorgezogene Altersrente - ein Eintrittsgeld ist nicht notwendig, die DRV lässt Sie kostenfrei passieren. Gruß w. PS: Was hat man Ihnen denn genau ausgerechnet? Allein ein EUR-Betrag würde schon helfen, um mehr Licht in Ihre Frage zu bringen.
Der Sachverhalt im ersten Absatz des Experten ist richtig wiedergegeben. Laut telefonischer Auskunft beträgt die Rentenhöhe normalerweise mindestens die der Erwerbsminderungsrente. Insoweit würde ein Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente keine Wirkung entfalten bzw. nur in Ausnahmefällen. Deshalb wollte ich geklärt haben, ob auf mich das "normalerweise" zutrifft oder ob ich zu den Ausnahmefällen gehöre, um auf Nummer sicher zu gehen. Tatsächlich, so wurde mir mitgeteilt, würde ich monatlich nur wenige Cent verlieren, die ich mit einer Einmalzahlung von knapp 60 Euro ausgleichen könnte. Um dieses ermitteln zu können, hat man anhand eines fiktiven Versicherungsverlaufs auf meinen vorzeitigen Renteneintritt (36 Monate vor normalem Renteneintritt = Ende 2021) hochgerechnet, indem man einen Rentenbezug mit Zurechnungszeit zugeschlagen hat. Dieses ist für die DRV leicht berechenbar, da die unbefristete Erwerbsminderungsrentenhöhe ja bekannt ist. An dem mitgelieferten fiktiven Versicherungsverlauf sehe ich jedoch, dass man einen vorgezogenen Altersrenteneintritt Ende 2021 berechnet hat, aber im Versicherungsverlauf die Zurechnungszeit nur bis 2020 berücksichtigt hat. Somit fehlt ein Jahr. Außerdem ging ich bis jetzt aus, dass es bei Leuten mit 45 Jahren Beitragszeiten keine Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente gibt, nicht schon bei 35 Jahren (die 35 habe ich erreicht). Insofern verstehe ich die Anmerkung von W*lfgang nicht mit dem "Eintrittsgeld". Eigentlich wollte ich nur wissen, ob dieses fehlende Jahr bewusst fehlt oder irrtümlich falsch gesetzt wurde. Ich hoffe, ich konnte es etwas klarer darstellen. Wenn noch weitere Informationen nötig sind, bitte nochmal konkret angeben, welche. [W*lfgang] Damit
W*lfgangam 27.10.2018 | 21:37
Zitat von WolfK anzeigen
WolfK schrieb

Hallo, ich habe mit ausrechnen lassen, wieviel ich selbst zahlen muss, wenn ich vorzeitig in Rente gehe. Bin unbefristeter voller Erwerbsminderungsrentner.[/quote]

Hallo WolfK,

Ihre Frage ergibt nur Sinn, wenn Sie die für eine vorgezogene Altersrente erforderlichen 35 Versicherungsjahre noch nicht erreicht haben bzw. im Rahmen der Zurechnungszeit bis dahin tatsächlich noch ein paar Monate fehlen sollten, was Ihre weitere Aussage "Beim fiktiven Versicherungsverlauf wurde das letzte Jahr vor der vorgezogenen Rente nicht berücksichtigt." erklären könnte.

Ansonsten geht man mit schon erreichten 35 Jahren 'umsonst' in die vorgezogene Altersrente - ein Eintrittsgeld ist nicht notwendig, die DRV lässt Sie kostenfrei passieren.

Gruß

w.

PS: Was hat man Ihnen denn genau ausgerechnet? Allein ein EUR-Betrag würde schon helfen, um mehr Licht in Ihre Frage zu bringen.[/quote]

Der Sachverhalt im ersten Absatz des Experten ist richtig wiedergegeben.

Laut telefonischer Auskunft beträgt die Rentenhöhe normalerweise mindestens die der Erwerbsminderungsrente. Insoweit würde ein Abschlag wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente keine Wirkung entfalten bzw. nur in Ausnahmefällen.

Deshalb wollte ich geklärt haben, ob auf mich das "normalerweise" zutrifft oder ob ich zu den Ausnahmefällen gehöre, um auf Nummer sicher zu gehen.

Tatsächlich, so wurde mir mitgeteilt, würde ich monatlich nur wenige Cent verlieren, die ich mit einer Einmalzahlung von knapp 60 Euro ausgleichen könnte.

Um dieses ermitteln zu können, hat man anhand eines fiktiven Versicherungsverlaufs auf meinen vorzeitigen Renteneintritt (36 Monate vor normalem Renteneintritt = Ende 2021) hochgerechnet, indem man einen Rentenbezug mit Zurechnungszeit zugeschlagen hat.

Dieses ist für die DRV leicht berechenbar, da die unbefristete Erwerbsminderungsrentenhöhe ja bekannt ist.

An dem mitgelieferten fiktiven Versicherungsverlauf sehe ich jedoch, dass man einen vorgezogenen Altersrenteneintritt Ende 2021 berechnet hat, aber im Versicherungsverlauf die Zurechnungszeit nur bis 2020 berücksichtigt hat. Somit fehlt ein Jahr.

Außerdem ging ich bis jetzt aus, dass es bei Leuten mit 45 Jahren Beitragszeiten keine Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente gibt, nicht schon bei 35 Jahren (die 35 habe ich erreicht). Insofern verstehe ich die Anmerkung von W*lfgang nicht mit dem "Eintrittsgeld".

Eigentlich wollte ich nur wissen, ob dieses fehlende Jahr bewusst fehlt oder irrtümlich falsch gesetzt wurde.

Ich hoffe, ich konnte es etwas klarer darstellen. Wenn noch weitere Informationen nötig sind, bitte nochmal konkret angeben, welche. [W*lfgang]

Damit

Leider nein. Wenn Sie vor mir sitzen würden, würden wir uns sicher besser verstehen, wo Ihre Nachfragen sind/was die DRV Ihnen da 'ausgerechnet' hat und was die ominöse Selbstzahlung betrifft. Vielleicht können Andere Ihre Frage besser interpretieren ... Gruß w.
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