Hallo WolfK,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, dann beziehen Sie derzeit eine volle Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer und wollen in der Zukunft eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Dazu haben Sie sich ausrechnen lassen, in welcher Höhe Sie Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung zahlen können. Bei dieser Auskunft fehlt das letzte Jahr vor Beginn der vorgezogenen Altersrente.
Ohne Kenntnis der Details Ihres Falles kann ich nicht beurteilen, warum dieses Jahr fehlt. Diesbezüglich sollten Sie entweder telefonisch bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen oder sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.
Allgemein kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Sie haben in Ihrer Erwerbsminderungsrente einen Abschlag, den Sie nicht durch eine Beitragszahlung ausgleichen können.
2. Ein Ausgleich ist nur für den Abschlag möglich, der bei der Altersrente zusätzlich anfällt.
3. Bei der Berechnung findet eine Hochrechnung mit Zeiten für die Zukunft statt. Voraussetzung hierfür ist aber, dass Sie bei der Auskunftserteilung entweder versicherungspflichtig sind oder freiwillige Beiträge zahlen. Falls dies nicht der Fall ist, werden keine zukünftigen Zeiten berücksichtigt.
4. Sofern die Zurechnungszeit in Ihrer Rente vor dem letzten Jahr vor dem Beginn der Altersrente endet, haben Sie gegebenenfalls im letzten Jahr keine Zeit in der Berechnung