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Jahresmeldung

von FRITZ09.03.2012 | 16:41
1615 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

HALLO ICH HABE EINE FRAGE ZUR MELDUNG ZUR SOZIALVERSICHERUNG! FRAGE: DIE MELDUNG WURDE OHNE NAMENSMEDUNG GEMACHT HAT DAS BEIM 400,00 ERO JOB NACHTEILE ICH BEZIEHE EINE HALBE RENTE. (BU) MFG

2 Antworten

SCHREIHALSam 09.03.2012 | 16:54
WAS SCHREIEN SIE HIER SO RUM ? SIND SIE WAHNSINNIG ???
Forumsschreieram 09.03.2012 | 22:06
Anhaltendes Geschrei mit Sprachfehler macht sich nicht so gut im Forum! Kaufen Sie besser noch ein paar Punkte und überprüfen Sie Ihre Orthographie! Annahmestellen für die Meldungen sind die zuständigen Krankenkassen, bei geringfügig Beschäftigten die Minijob-Zentrale. Dort sollten Sie nachfragen, wenn Sie Rückfragen zu Ihrer Entgeltmeldung haben. Die Meldungen sind an die zuständige Annahmestelle zu erstatten. Stellt die Annahmestelle bei Annahme der Meldung Mängel fest, die die Annahme der Daten beeinträchtigen, insbesondere dass die Datensätze unvollständig sind, hat sie die Meldung zurückzuweisen. Der Arbeitgeber, das Rechenzentrum oder die vergleichbare Einrichtung ist über die festgestellten Mängel durch Datenübertragung zu unterrichten. Die Mängel sind unverzüglich zu beheben und die zurückgewiesenen Meldungen erneut zu erstatten. http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__23.html Der Arbeitgeber hat dem Beschäftigten mindestens einmal jährlich bis zum 30. April eines Jahres für alle im Vorjahr durch Datenübertragung erstatteten Meldungen eine maschinell erstellte Bescheinigung zu übergeben, die inhaltlich getrennt alle gemeldeten Daten ohne die Angaben für die gesetzliche Unfallversicherung wiedergeben muss. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist die Bescheinigung unverzüglich nach Abgabe der letzten Meldung auszustellen. http://www.gesetze-im-internet.de/de_v/__25.html
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