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Experten-Antwort

Kann ich einen Bescheid über teilweise Erwerbsminderungsrente ablehnen?

von Stummel12.11.2017 | 20:39
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6 Antworten

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Hallo, Ich habe einen Bescheid über teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen. Ich werde als berufsunfähig bezeichnet. In meinen Beruf als Erzieherin und für vergleichbare Tätigkeiten bin ich nicht mehr mindestens 6 Stunden einsatzfähig.Ich könnte jedoch zu den üblichen Bedingungen( ich bin 61 ) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch 6 Stunden arbeiten. Für mich nicht nachvollziehbar. Nun meine Frage! Kann ich diesen Bescheid ablehnen? Ich will keinen Widerspruch!!!sondern ablehnen. Der Rentenberater sagte mir bei Antragstellung das ich 4 Wochen Zeit habe zu überlegen ob ich den Bescheid annehme.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können den Antrag bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides zurücknehmen, d.h. innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Falls jedoch die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert hatte, benötigen Sie für die Antragsrücknahme die vorherige Zustimmung der Krankenkasse beziehungsweise der Agentur für Arbeit.

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5 Antworten

W*lfgangam 12.11.2017 | 21:19
Hallo Stummel, innerhalb der Rechtsmittelfrist von 1 Monat (gerechnet ab Zugang) können Sie den Antrag schlicht zurückziehen - das wars dann auch schon, aus DRV-Sicht, als wäre nichts geschehen. Sollten Sie in der Zwischenzeit andere Sozialleistungen erhalten haben - etwa Krankengeld - wird das problematisch. Hier wäre dann vorab eine Einigung mit der Krankenkasse zu erzielen, insbesondere wenn ein Reha-Verfahren mit Dispositionsrecht der KK vorausgegangen ist. Wäre es denn 'schlimm', wenn Sie als teilweise EM eingestuft werden und trotzdem weiterarbeiten wollen/können und der Arbeitgeber das mitträgt - tarifvertraglich das sogar zulässig wäre? ...und Sie vielleicht sogar noch eine (kleine) Teilrente einfach so nebenbei erhalten würden? Sie müssen die Geschenke der DRV ja nicht annehmen ... ;-) Fragen Sie ihren Berater noch mal im Detail, welche Kombinationsmöglichkeiten sich da ergeben! Das scheint mir zunächst ein 'Schnellschuss' zu sein ... Gruß w.
Stummelam 12.11.2017 | 22:11
Hallo, danke für die Antwort. Ich hatte kein Reha Verfahren. Ist es dann wegen des Krankengeldes was anderes?
KSCam 12.11.2017 | 23:00
Warum haben Sie dann überhaupt Rente beantragt wenn Sie die nicht wollen? Rufen Sie morgen Ihre Krankenkasse an ob die damit einverstanden sind dass Sie auf die Rente verzichten und die Kasse das volle KG weiterzahlen soll.
-am 13.11.2017 | 08:06
1. Sie müssen zunächst Rücksprache mit Ihrer Krankenkassen halten, ob Sie den gestellten Rentenantrag zurückziehen können. Danach können Sie erst eine Entscheidung treffen bzgl. der Rücknahme des Rentenantrags. 2. Wenn Sie bereits einen Rentenberater eingeschaltet haben, sollten Sie mit Ihm Rücksprache halten, wie die finanzielle Situation in Zukunft gestaltet werden kann.
Fortitude oneam 13.11.2017 | 19:27
Hallo Stummel, aus irgendeinem Grund haben Sie jetzt die teilweise EMR erhalten. Haben Sie den Antrag gestellt oder wurden Sie von der KK bzw. AfA aufgefordert? Sie schreiben das Sie 61 Jahre alt sind. Dann können Sie ja bald in die AR wechseln. Wo liegt Ihr Problem? Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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