Sie können den Antrag bis zum Eintritt der Bestandskraft des Bescheides zurücknehmen, d.h. innerhalb der Rechtsbehelfsfrist. Falls jedoch die Krankenkasse oder die Agentur für Arbeit Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert hatte, benötigen Sie für die Antragsrücknahme die vorherige Zustimmung der Krankenkasse beziehungsweise der Agentur für Arbeit.