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Kann ich noch eine Gesetzliche Rente bekommen?

von Dubravka03.03.2007 | 16:01
1794 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin 51, Hausfrau, habe bisher nur mini-Jobs gehabt. Wenn ich jetzt einen Vollzeitjob finden würde, kann ich noch eine gesetzliche Rente bekommen? Wieviel muss ich dann mindestens verdienen? Das wäre nett, wenn jemand das für mich ausrechnen könnte. Vielen Dank im Voraus!

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn zumindest die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, besteht für Sie ab 65 Jahren und 5 Monaten Anspruch auf Regelaltersrente.

Bei der Altersrente für Frauen, die Sie theoret. ab 60 beanspruchen könnten, dürfte es aber an der Erfüllung der versicherungsrechtl. Voraussetzungen scheitern (Wartezeit von 15 Jahren, nach 40 mind. 10 Jahre Pflichtbeiträge) - gleiches könnte auch für vorzeitige Altersrenten gelten, bei denen man die Wartezeit von 35 Jahren benötigt.

Was nun die Möglichkeit der Aufstockung von Beiträgen bei Verzicht auf die Versiucherungsfreiheit bei einem Minijob angeht, so gab es hier im Forum erst vor ein paar Tagen eine ähnliche Anfrage, anbei der Link

Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Für weitergehende Fragen in Ihrem Fall ist dann ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu empfehlen.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Dem ergänzenden Hinweis kann man sich anschließen - ansonsten verbleibt es bei den bisherigen Ausführungen.

MfG

2 Antworten

KSCam 03.03.2007 | 17:43
Sie haben als 51 jährige natürlich noch genügend Zeit die 5 Beitragsjahre zusammenzubekommen, die man für die Regelaltersrente braucht. Über einem Verdienst von 400 € werden Sie versicherungspflichtig, auch als Minijobberin hättes Sie die Möglichkeit Pflichtbeiträge zu zahlen, ob sich das aber lohnt, ??? Lassen Sie sich vor Ort beraten!
Amadéam 04.03.2007 | 17:16
Haben Sie ein Kinder bzw. Kinder in Deutschland geboren und erzogen? Dann könnten Sie sich auf Antrag Kindererziehungszeiten anerkennen lassen. Ihr Name ist slawischen Ursprungs. Daher folgende Fragen: 1. Haben Sie Versicherungszeiten außerhalb Deutschlands zurückgelegt, zum Bsp. in Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakei,Slowenien oder auf dem Gebiet des restlichen ehemaligen Jugoslawiens? Diese Zeiten wären in der EU zurückgelegte Zeiten bzw. als Abkommenszeiten zumindest für die Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) auch in Deutschland anrechenbar. 2. Sind Sie Spätaussiedlerin? Dann könnte die Anerkennung von FRG-Zeiten in Betracht kommen. In Ihrem Fall ist es auf alle Fälle ratsam, einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. Siehe auf dieser Seite unter „Service“ – Beratungsstellen anklicken.
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