Wenn zumindest die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist, besteht für Sie ab 65 Jahren und 5 Monaten Anspruch auf Regelaltersrente.
Bei der Altersrente für Frauen, die Sie theoret. ab 60 beanspruchen könnten, dürfte es aber an der Erfüllung der versicherungsrechtl. Voraussetzungen scheitern (Wartezeit von 15 Jahren, nach 40 mind. 10 Jahre Pflichtbeiträge) - gleiches könnte auch für vorzeitige Altersrenten gelten, bei denen man die Wartezeit von 35 Jahren benötigt.
Was nun die Möglichkeit der Aufstockung von Beiträgen bei Verzicht auf die Versiucherungsfreiheit bei einem Minijob angeht, so gab es hier im Forum erst vor ein paar Tagen eine ähnliche Anfrage, anbei der Link
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Für weitergehende Fragen in Ihrem Fall ist dann ein Beratungsgespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu empfehlen.
MfG