Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kapital oder Lebensversicherung auf Renten Basis

von Mausezahn23.04.2019 | 22:41
442 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich habe mal bezogen auf meine Witwenrente eine Frage. Ich beziehe die große Witwenrente nach neuem Recht nach Heirat 2002. Wenn ich eine Lebensversicherung oder Kapital Lebensversicherung habe und sie mir als einmal Zahlung aus zahlen lassen , der Abschluss dieser Versicherungen war vor 2000 erfolgt . Die Heirat war 2014 . Wird das zur Witwenrenten angerechnet und wenn ja was würde einem dann abgezogen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mausezahn,

wurde das Vermögenseinkommen nur einmalig gezahlt, gilt ein Zwölftel des gezahlten Betrages für die der Auszahlung folgenden zwölf Kalendermonate als monatliches Einkommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Zahnlosam 24.04.2019 | 02:12
Hallo, Sie wissen doch, wenn das Wörtchen wenn nicht... Ein großer Teil wird abgezogen. Wenn Sie es genau wissen wollen, fragen Sie Ihre Versicherung. Mfg
Feliam 24.04.2019 | 08:16
Die Einmalzahlung der Versicherungssumme wird auf die Witwenrente angerechnet. Wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen und mind. 12 Jahre Laufzeit hatte (wie in Ihrem Fall) wird kein weiterer Abzug vorgenommen. D.h. Auszahlbetrag durch 12, dadurch Anrechnung auf die Witwenrente für ein Jahr, danach wird wieder nur das laufende oder anderweitig vorhandene Einkommen angerechnet.
§ 97 SGB VIam 24.04.2019 | 10:05
Zur Höhe des Abzuges: Von dem Zwölftel der Lebensversicherungssumme wird der Freibetrag in Höhe von 26,4 x 32,03 = 845,59 EUR(bis 30.06.2019, danach 26,4 x 33,05 = 872,52 EUR) abgezogen. Von dem danach verbleibenden anrechenbaren Einkommen werden 40% angerechnet, sprich von der Rente abgezogen.
Günnyam 24.04.2019 | 17:49
Guten Tag, in diesem Zusammenhang habe ich auch eine Frage. Wird eine Auszahlung auch als Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug angerechnet?
Gündoganam 24.04.2019 | 19:23
Die Ausgangsfrage bezog sich auf eine WITWENRENTE. Sie haben doch schon Abschläge, aufgrund Ihrer vorzeitigen Ruhestand oder? Reicht das njcht!
Günnyam 24.04.2019 | 20:53
Hallo Gündogan, nein ich habe keine Abschläge. Ich bin seit 01.09.2018 in Rente wegen den 45 Jahren und darf pro Jahr max. 6.300 € hinzuverdienen.
Gündoganam 24.04.2019 | 22:28
Hallo Günny, dann sind Sie ein Glückspilz oder auch nicht. Ich möchte nicht nach 45 Jahren noch hinzuverdienen. Meine Rente ist ausreichend und ich bin glücklich. Mfg
Modi1969am 25.04.2019 | 09:27
Hallo, Wenn ich nicht irre, werden die Erträge aus der LV, nicht aber der komplette Auszahlungsbetrag, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Das LV-Unternehmen teilt die entsprechenden Beträge der DRV auf dem dafür übersandten Vordruck (R 0682) mit und dann kann unter Berücksichtigung des Freibetrags und etwaiger Pauschalabzüge der auf die Witwerrente anzurechnende Betrag ermittelt werden...
W°lfgangam 25.04.2019 | 19:56
Hallo Günny, solche Kapitalauszahlungen - als Einmalbetrag oder lfd. Zahlung - stellen keinen Hinzuverdienst bei der eigenen/auch vorgezogenen Altersrente dar. Ist weder Arbeitsentgelt/aus abhängige Beschäftigung noch Arbeitseinkommen/aus selbständiger Tätigkeit. Die gesetzliche Krankenkasse interessiert sich dann schon dafür, ob zusätzliche KV/PV-Beiträge fällig werden -> Informationspflicht an KK liegt bei Ihnen. Die wird Ihnen mitteilen, ob diese Auszahlung unter beitragspflichtige 'Altersversorgungen' fällt. Regelmäßig fragt aber bereits vorher der Auszahler bei Ihnen nach, welcher KK Sie angehören, sofern die Leistung in den KV/PV-pflichtigen Bereich einzuordnen ist. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht... Ergänzend dazu: mtl./lebenslange Zahlungen sind natürlich bis Tod beitragspflichtig. 1xZahlung ist 10 Jahre lang beitragspflichtig - auf den 120. Teil des Auszahlungsbetrages ...sofern in beiden Fällen die 'Freigrenze' überschritten wird/aktuell 152 (?) @ mtl. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026