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Sie haben Recht, meinte aus Erinnerung, dass auf den Vordruck ein Stempel der Versicherung kommt. Ist -wie Sie schreiben - nicht nötig, hab das Formular verwechselt...Hallo, Da Sie Witwenrente nach neuem Recht beziehen, wird Ihre Lebensversicherung (die Erträge, nicht der Auszahlungsbetrag!) 1 Jahr lang (bei Einmalauszahlung) auf Ihre Witwenrente angerechnet werden (nach entsprechender Nettoisierung -Pauschalabzug). Gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle der DRV und lassen Sie einen Vermerk zur bevorstehenden Auszahlung der LV aufnehmen. Man wird Ihnen dann den von der SB benötigten Vordruck, den die LV-Gesellschaft ausfüllt, aushändigen...Der Vordruck ist aber vom Hinterbliebenen auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen der LV einzureichen. Die LV füllt hierzu keine Vordruck aus.
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