Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Kapitallebensversicherung Auszahlung und Witwenrente

von kathimu 16.07.2019 | 23:02
5202 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin 59 Jahre, beziehe eine Witwenrente und bekomme meine Kapitallebensversicherung, Abschluss 1979, demnächst ausgezahlt. Sie unterliegt einer Steuerschädlichkeit und mir werden 25% Steuer abgezogen. Ehe wurde nach 2002 geschlossen, also neues Witwenrecht. Meine Frage: Wird die Auszahlung auf die Witwenrente angerechnet? Vielen Dank.

4 Antworten

Modi1969am 17.07.2019 | 06:30
Hallo, Da Sie Witwenrente nach neuem Recht beziehen, wird Ihre Lebensversicherung (die Erträge, nicht der Auszahlungsbetrag!) 1 Jahr lang (bei Einmalauszahlung) auf Ihre Witwenrente angerechnet werden (nach entsprechender Nettoisierung -Pauschalabzug). Gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle der DRV und lassen Sie einen Vermerk zur bevorstehenden Auszahlung der LV aufnehmen. Man wird Ihnen dann den von der SB benötigten Vordruck, den die LV-Gesellschaft ausfüllt, aushändigen...
-am 17.07.2019 | 08:20
Hallo kathimu, Modi1969 hat es schon richtig erklärt. Da bei Ihnen neues Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist, ist auch sog. Vermögenseinkommen für die Einkommensanrechnung zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch die Einnahmen aus Kapitallebensversicherungen (§ 18a Abs. 4 Nr. 1 Buchst. b SGB IV). Sie sollten Ihrem Rentenversicherungsträger die Auszahlung mitteilen: Entweder - wie von Modi1969 vorgeschlagen - über eine Auskunft- oder Beratungsstelle, oder über das Versicherungsamt bei Ihrer Stadt-/bzw. Gemeindeverwaltung. Sie können aber auch den Vordruck R0682 selbst ausfüllen. Den Vordruck können Sie hier herunterladen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Modi1969am 17.07.2019 | 17:47
Hallo, Da Sie Witwenrente nach neuem Recht beziehen, wird Ihre Lebensversicherung (die Erträge, nicht der Auszahlungsbetrag!) 1 Jahr lang (bei Einmalauszahlung) auf Ihre Witwenrente angerechnet werden (nach entsprechender Nettoisierung -Pauschalabzug). Gehen Sie zur nächsten Beratungsstelle der DRV und lassen Sie einen Vermerk zur bevorstehenden Auszahlung der LV aufnehmen. Man wird Ihnen dann den von der SB benötigten Vordruck, den die LV-Gesellschaft ausfüllt, aushändigen...
Der Vordruck ist aber vom Hinterbliebenen auszufüllen und mit den geforderten Nachweisen der LV einzureichen. Die LV füllt hierzu keine Vordruck aus.
Sie haben Recht, meinte aus Erinnerung, dass auf den Vordruck ein Stempel der Versicherung kommt. Ist -wie Sie schreiben - nicht nötig, hab das Formular verwechselt...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026