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Experten-Antwort

Kein Job nach Qualifizierung - Möglichkeiten?

von Timmi22.03.2019 | 08:10
103 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Mein Mann (55, ohne Ausbildung, schwerbehindert) hat nach längerer Krankheit über die Rentenversicherung eine Qualifizierungsmaßnahme zum Qualitätsprüfer finanziert bekommen. Diese fällt trotz fehlender Berufsausbildung sehr leicht und er bekommt Bestnoten. Nun ist er bald fertig und auf Jobsuche. Leider hat er keine Vorbildung im Metalbereich, sonst weäre das Angebot in unserem Umkreis überragend. Besteht denn eine Aussicht, dass evtl. noch eine Qualifizierung in Richtung CNC in Frage kommt oder ist er schlichtweg zu alt und war damit alles umsonst? Was für Möglichkeiten gibt es denn?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.03.2019 | 08:17

Hallo User Timmi,

wichtig ist, Kontakt mit Ihrem Reha-fachberater der Deutschen Rentenversicherung aufzunehmen. Der kann Ihnen nur sagen, ob die Deutsche Rentenversicherung eine weitere Qualifizierungsmaßnahme ggfs. finanziert, wenn Sie von Ihrem Mann beantragt wurde. Wenn in dem Gespräch mit dem Reha-fachberater herauskommt, dass keine Maßnahme mehr bewilligt wird, dann sollte Ihr Mann schnellstmöglich Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Vielleicht findet sich hier noch die Möglichkeit, eine weitere Maßnahme zu bekommen.

Ob Sie den Tipp von User ??? annehmen und versuchen über Praktika Kontakte zu knüpfen, bleibt Ihnen überlassen.

2 Antworten

???am 22.03.2019 | 09:50
Eine Aneinanderreihung von mehreren Qualifizierungen ist eigentlich nicht üblich. Da er ja anscheinend noch nicht einmal mit der Ausbildung fertig ist, sollte man sich doch noch etwas Zeit mit der Arbeitsplatzsuche zugestehen, bevor man überlegt, welche Kurse denn noch absolviert werden könnten. Er wird dadurch nämlich weder jünger noch sammelt er echte Berufserfahrung. Vielleicht wäre eine Praktikumsmaßnahme der bessere Weg. Er würde praktische Arbeitserfahrung sammeln und würde Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen. Sinnvoll ist sicher, die Überlegungen mit dem Reha-Fachberater zu besprechen.
???am 25.03.2019 | 08:45
"dann sollte Ihr Mann schnellstmöglich Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen. Vielleicht findet sich hier noch die Möglichkeit, eine weitere Maßnahme zu bekommen." Da für das Arbeitsamt während eines LTA-Verfahrens Leistungsverbot bzgl. Maßnahmen besteht, würde diese Nachfrage nur dann Sinn machen, wenn das LTA-Verfahren abgeschlossen wurde. Die AfA schaut da dann schon kritisch hin. Es kann Ihnen also passieren, dass die AfA den Abschluss nicht akzeptiert, wenn sie den Verdacht hat, dass das eigentliche Ziel ist, dass sie Kosten für Maßnahmen übernehmen soll.
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