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Experten-Antwort

Keine Krankengeldzahlung seit Juli, trotz erfolgloser Reha

von Diva 05.09.2018 | 13:41
210 Ansichten
20 Antworten

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Hallo, wurde als weiterhin arbeitsunfähig, Beruf unter 3 Stunden und leichte Tätigkeit unter 3 Stunden aus der Reha entlassen. Dies ist jetzt 6 Wochen her. Leider habe ich seit dem kein Krankengeld mehr erhalten, trotz richtige datierter Krankmeldung und habe auch die Berichte an den MDK und an die Krankenkasse geschickt. Leider ist mir bei einem Telefonat mit der KK rausgerutscht, dass ich im November einen Rentenantrag stellen will, hatte noch keine Ahnung, dass in dem großen Rehabericht drin steht, dass ich für leichte Tätigkeit ebenso raus bin. Jetzt meine Frage, kann mir bitte jemand sagen, warum ich keine Krankengeldzahlung erhalte. Habe schon mehrere Male bei der KK angerufen und die vertrösten mich immer. Kann das mit dem Entlassungsbericht von der Reha zusammenhängen? Oder liegt es an meinen Spritzen, die sehr teuer sind, die die KK bezahlt. Ratlos :-(

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Diva,

die Begründung kann Ihnen nur die Krankenkasse nennen. Es muss (über das "Vertrösten" hinaus) möglich sein, den Grund zu erfahren - die Kosten für Medikamente sind keinesfalls relevant.

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19 Antworten

Divaam 05.09.2018 | 18:24
Dankeschön Rainer für die schnelle Antwort. Also ich habe dann nach Erhalt des großen Reha Bericht sofort einen Termin beim VDK für den 25.9. gemacht für den Rentenantrag zu stellen. Früher ging das leider nicht, war eher kein Termin frei. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, wartet nun die KK ab, ob ich jetzt Eu Rente bekomme. Das heißt für mich, dass ich jetzt eventuell kein KG mehr erhalte. Aber das kann wohl ziemlich lange dauern. Ach du lieber Gott. Aber meine Spritzen bezahlt die KK noch. Muss mir das denn die KK nicht schriftlich mitteilen?
Rainer K.am 05.09.2018 | 18:04
" Nach § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – endet der Anspruch auf Krankengeld mit dem Beginn einer Rente wegen voller Erwerbsminderung " Da bei ihnen ja ganz offensichtlich im Rehabericht ( den die Kasse wohl vorliegen hat ) volle EM bescheinigt wird , hat die Krankenkasse diese Festellung auf EM zum Anlass genommen die Krankengeldzahlung einzustellen. Dieses ist absolut korrekt denn sobald EM festgestellt wird ist die Krankengeldzahlung einzustellen. Und dies auch vor eionem noch zu stellendem EM-Rentenantrag. Sie sollten also tunlichst SOFORT und nicht erst im November diesen Antrag stellen wenn Sier nicht noch mehr Zeit und Geld verlieren wollen.
Divaam 05.09.2018 | 18:27
Danke für die Antwort, morgen wage ich es nochmal bei der KK anzurufen :-( Es beruhigt mich etwas, wenn Sie das mit den Kosten der Medikamente sagen. Ansonsten kann ich einpacken
Schorscham 05.09.2018 | 19:34
Zitat von Diva anzeigen
EM-Rente kann man auch in (fast) jedem Bürgeramt oder Rathaus beantragen, in der Regel ohne längere Wartezeiten. Die dortigen Mitarbeiter geben die Daten direkt in den PC ein und leiten den Antrag dann online an die DRV weiter. Der VdK ist dafür nicht erforderlich, zumal die den Antrag auf dem Postweg weiterleiten würden. Doch, das muss schriftlich mitgeteilt werden! MfG
W*lfgangam 05.09.2018 | 20:11
Zitat von Schorsch anzeigen
...wir/die zuarbeitenden 'Soldaten' für die DRV, bohren auch nur den ganzen lieben Tag lang nur nach verborgen Schätzen in der Nase rum - und warten dann gelangweilt auf den einzigen Kunden, der den anschließenden Schönheitsschlaf stört ;-) Kann mal klappen in den 'freien' Öffnungszeiten, i. d. R. hintendran - in 2 Monaten ...Höhlenforschung hat eben oberste Priorität *g Gruß w.
Divaam 05.09.2018 | 22:07
Vielen Dank an alle, heute Abend war mein KG endlich da. Also kann das sein, dass ich trotz Reha Bericht alles unter 3 Std. trotzdem noch zu einem Gutachter muss? Hab ich das richtig verstanden? Danke nochmals.
Rentenuschiam 06.09.2018 | 07:33
Es gibt einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen einem eingeschränkten Leistungsvermögen und Erwerbsminderung. Über letzteres entscheidet allein der RV-Träger, nicht die Reha-Klinik und schon gar nicht die Krankenkasse. Das Votum der Reha-Klinik KANN auf das Vorliegen von Erwerbsminderung hindeuten, es folgt aber IMMER ein Rentenverfahren. Das wird entweder vom RV-Träger eingeleitet (wenn das Votum der Klinik es notwendig macht) oder der Versicherte stellt selbst einen Antrag. Der Anspruch auf Krankengeld besteht (von der grundsätzlichen Befristung abgesehen) während des gesamten Rentenverfahrens, da das KG erst enden darf, wenn der Rentenbewilligungsbescheid des RV-Trägers erteilt wurde! Läuft das KG zwischenzeitlich aus, prüft die Agentur für Arbeit auf Antrag, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gem. § 145 SGB III besteht. Das kann auch der Fall sein, wenn noch ein ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis besteht. MfG
Divaam 06.09.2018 | 09:48
Hallo an alle, danke für die Antworten, die Frage, ob ich nochmal zum Gutachter muss, wenn ich das richtig verstanden habe, kann mir niemand beantworten. Denn die Materie ist sehr komplex . Also warte ich jetzt mal ab was weiter passiert. Ich werde mich in Geduld üben und hoffe dass es nicht allzu lange Zeit dauert. MfG
Schorscham 06.09.2018 | 11:43
Zitat von W*lfgang anzeigen
EM-Rente kann man auch in (fast) jedem Bürgeramt oder Rathaus beantragen, in der Regel ohne längere Wartezeiten.
...wir/die zuarbeitenden 'Soldaten' für die DRV, bohren auch nur den ganzen lieben Tag lang nur nach verborgen Schätzen in der Nase rum - und warten dann gelangweilt auf den einzigen Kunden, der den anschließenden Schönheitsschlaf stört ;-)
Wie SIE sich Ihre Zeit vertreiben interessiert mich nicht wirklich. Als ich im Rathaus meines damaligen Reha-Ortes EM-Rente beantragen wollte, konnte ich gleich da bleiben und nach erledigter Arbeit wieder gehen. Und als meine Mutter im hiesigen Bürgeramt Witwenrente beantragen wollte, bekam sie einen Termin für den Folgetag. Sparen Sie sich also bitte Ihre zynischen Kommentare, werter @W*lfgang. DANKE !! MfG
W*lfgangam 06.09.2018 | 19:27
Zitat von Schorsch anzeigen
...wir/die zuarbeitenden 'Soldaten' für die DRV, bohren auch nur den ganzen lieben Tag lang nur nach verborgen Schätzen in der Nase rum - und warten dann gelangweilt auf den einzigen Kunden, der den anschließenden Schönheitsschlaf stört ;-)
Wie SIE sich Ihre Zeit vertreiben interessiert mich nicht wirklich. Als ich im Rathaus meines damaligen Reha-Ortes EM-Rente beantragen wollte, konnte ich gleich da bleiben und nach erledigter Arbeit wieder gehen. Und als meine Mutter im hiesigen Bürgeramt Witwenrente beantragen wollte, bekam sie einen Termin für den Folgetag. Sparen Sie sich also bitte Ihre zynischen Kommentare, werter @W*lfgang. DANKE !! MfG
Lieber Schorsch, das war nicht zynisch, sondern 'Arbeitsalltag'. Offensichtlich überlesen haben Sie dabei "Kann mal klappen in den 'freien' Öffnungszeiten," ...dass das dann zwischendurch mal weggewuppt werden kann, weil man den 'Andrang' schlicht kennt und das danach auch steuern kann. > Als ich im Rathaus Früher - tja, da hatten wir auch noch einen Kaiser ...und die überschaubaren Ratsuchenden mussten auch nicht mit jeder *Scheißfrage wie die Wanderameisen alle Beratungsstellen doppelt ablaufen ;-) Gruß w.
Rentenuschiam 07.09.2018 | 07:38
Ja, das kann sein. Ein Beispiel aus der Praxis: Versicherter bekommt eine orthopädische Reha, im Abschlussbericht steht, dass orthopädisch volles Leistungsvermögen besteht, ABER die Erwerbsfähigkeit aus neurologisch/psychiatrischer Sicht stark eingeschränkt ist. Nun unterstellt die Verwaltung, dass eine orthopädische Rehaklinik nicht in der Lage ist, ein neurol./psych. Votum abzugeben, also MUSS in diesem Fall noch ein Gutachten (oder andere Unterlagen) angefordert werden. Entlassungsberichte genügen nur dann als einzige medizinische Unterlage, wenn aus ihnen zweifellos volle Erwerbsminderung hervorgeht (z.B. bei Krebs im Endstadium). Es kann also durchaus sein, dass noch weitere Unterlagen angefordert werden, je nach ihrer persönlichen Situation. MfG
Divaam 07.09.2018 | 18:06
Hallo Rentenuschi, da Sie sich sehr gut auskennen, hätte ich noch eine Frage, wie viele Wochen ca. dauert es ungefähr bis man eine Reaktion von der DRV erhält? Bin jetzt 7 Wochen als arbeitsunfähig entlassen, sowohl von meinen Fachärzten und der Reha unter drei Stunden arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten und unter drei Stunden bescheinigt worden sind. Am 25.9. stelle ich einen Rentenantrag mit Hilfe vom VDK. Sorry, falls ich das wiederholt erzähle, und danke für Ihre Geduld. MfG
Schorscham 07.09.2018 | 19:41
Zitat von Diva anzeigen
Ich bin zwar nicht die kompetente "Rentenuschi", kann Ihnen aber meine persönlichen Erfahrungswerte nennen: Mein Rentenantrag wurde binnen drei Wochen (zunächst) per Standardschreiben abgelehnt. daraufhin legte ich zunächst formlos Widerspruch ein, mit dem Hinweis, dass eine ausführliche Begründung schnellstmöglich vom SoVD nachgereicht würde. Trotzdem erhielt ich bereits zwei Wochen später eine Nachricht der DRV, in der mir eine Frist bis zum regulärern Ablauf der ursprünglichen Widerspruchsfrist gesetzt wurde, da ansonsten nach Aktenlage entschieden würde. Dem SoVD gelang es dann aber doch noch rechtzeitig das Widerspruchsverfahren in die Hand zu nehmen. Nach sieben (!) Monaten wurde mein Widerspruch als (angeblich) unbegründet abgewiesen, woraufhin der SoVD Klage beim Sozialgericht einlegte. Das Sozialgericht wurde dann nach ca. 15 Monaten tätig, schickte zwei Briefe an die DRV und ein paar Wochen später hielt ich dann auch "schon" meinen Rentenbescheid in den Händen. Warum es in meinem Fall so lange gedauert hat, war auch für die Richterin des Sozialgerichts unverständlich, weil die Sachlage eigentlich von Anfang an eindeutig war. Natürlich gibt es auch Fälle, die schneller abgewickelt werden, oder aber noch ein paar Jahre länger dauern, wenn erst noch ein Berufungs-/Revisionsgericht bemüht werden muss. MfG
Divaam 07.09.2018 | 20:50
Danke Schorsch für diese ausführliche Antwort. Werde sehen, was noch auf mich zu kommt. MfG
Rentenuschiam 08.09.2018 | 10:40
Zitat von Diva anzeigen
Leider kann ich Ihnen nicht sagen, wann genau Sie eine Reaktion erhalten. Manchmal dauert es sehr lange, bis der Entlassungsbericht überhaupt fertig gestellt und der DRV übermittelt wurde. Dann muss jemand erst einmal sehen, wie das Leistungsvermögen einegschätzt wurde und dann entscheiden noch der ärztliche Dienst und die Verwaltung, OB überhaupt ein Rentenverfahren eingeleitet wird. 7 Wochen sind (leider) noch kein besonders langer Zeitraum. Aber bevor Sie verzweifeln... rufen Sie einfach an und fragen nach dem Sachstand. Ich weiß, manchmal dauert es etwas, bis man jemanden am Apparat hat. Aber das halte ich für sinnvoller als abgebissene Fingernägel bis zum 25.9. ;-) Ich wünsche Ihnen viel Erfolg! MfG
Diva am 08.09.2018 | 16:44
Ja dankschön, wünsche auch alles Gute für die Zukunft! MfG
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