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Experten-Antwort

"Keine rentenrechtliche Zeit"

von Watteau09.02.2019 | 18:24
281 Ansichten
2 Antworten

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Zusammen mit meinem Eintritt in die Altersrente in 2009, hat meine Frau auch nicht mehr gearbeitet und auch kein ALG etc. beantragt. Diese "keine rentenrechtliche Zeit" hat sie der DRV schriftlich im Ablauf etwa alle 3 Jahre mitgeteilt. Mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass die DRV diese Zeiten nicht im z.B. Versicherungsverlauf aufführt. Die Mitteilungen sollen dazu dienen, den Zeitraum vom Ende der Beschäftigung in 2009 bis zur Beantragung der vorgezogenen Rente in 2021 lückenlos nachzuweisen. Quasi, einen in sich komplett nachweisbaren Versicherungsverlauf darzustellen. Sind Mitteilungen "keine rentenrechtliche Zeit" denn überhaupt sinnvoll/notwendig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Watteau,

der Antwort von Schlaubi kann zugestimmt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schlaubiam 09.02.2019 | 18:42
In dem Versicherungsverlauf sind alle rentenrechtlichen Zeiten aufgeführt. Es gibt keine Möglichkeit das Gegenteil hier aufzulisten. Die Meldung, dass keine Versicherungszeiten ist wichtig, da die DRV dann bei diesen Zeiten in Zukunft nicht mehr nachfragen muss. Bei der RV ist durchaus gespeichert, dass hier keine Zeiten vorliegen.
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