Hallo Anna Z.,
die zeitliche Befristung der Rente läßt den Rückschluss zu, dass die Rente entweder abhängig von der Arbeitsmarktlage als volle EM-Rente gezahlt wird oder dass es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann. Insofern können Sie nicht fest damit rechnen, dass die Rente weiterbewilligt wird. In dem Zusammenhang kann es zumindest nicht schaden, nach einer evtl. für Sie gesundheitlich möglichen Arbeit zu suchen.