Hallo, Kurzum,
der von BAVers genannte Link hat zum Inhalt, dass eben nicht IMMER Leistungen von der Agentur für Arbeit / Jobcenter mit „AFG“ gekennzeichnet sind. In Einzelfällen können diese also auch mit „Sozl.“ gekennzeichnet sein.
Grds. wird der Bezug von Krankengeld oder Übergangsgeld mit „Sozl.“ gekennzeichnet.