Hallo,
wird ein Kind, dass gleich nach der Geburt stirbt auf die Mütterrente angerechnet?
Nein
wird ein Kind, dass gleich nach der Geburt stirbt auf die Mütterrente angerechnet?
Leider nein. Die anrechenbare Kindererziehungszeit beginnt erst mit dem Folgemonat nach der Geburt. Ist das Kind schon im Geburtsmonat verstorben, kommt keine abrechenbare Erziehungszeit in Betracht.
wird ein Kind, dass gleich nach der Geburt stirbt auf die Mütterrente angerechnet?
Leider nein. Die anrechenbare Kindererziehungszeit beginnt erst mit dem Folgemonat nach der Geburt. Ist das Kind schon im Geburtsmonat verstorben, kommt keine abrechenbare Erziehungszeit in Betracht.
Das ist zwar richtig. Aber der Monat wird bei einem lebend geborenen Kind als Kinderberücksichtigungszeit (mittelbar rentensteigernd) gewertet. Außerdem dürfte der Monat wohl Anrechnungszeit wegen Schwangerschaft / Mutterschaft sein.