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Kindererziehungszeit

von Renate/Thomas03.04.2008 | 21:51
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Wir sind seit 11/2007 stolze Eltern von Zwillingen. Die Elternzeit nehme grundsätzlich ich als Mutter. In den Monaten Januar und Februar 2008 haben wir jedoch beide Elterzeit gehabt. Können wir diese Monate der "gleichmaßigen" Erziehung durch beide Elternteile auch beide als Kindererziehungszeiten anrechnen lassen.Oder muss man da was aufteilen? Und soll man das jetzt schon beantragen oder erst wenn die Kinder 10 Jahre alt sind? Freue mich auf Antworten. Renate

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Wolfgang Amadeus" ist nichts hinzuzufügen.

4 Antworten

Wolfgang Amadeusam 03.04.2008 | 22:54
Hallo Renate und Thomas, bei gemeinsamer Kindererziehung bekommt die Kindererziehungszeit grundsätzlich die Mutter. Ausnahme 1: Die Eltern geben eine gemeinsame Erklärung ab, dass die Kindererziehungszeiten dem Vater zugeordnet werden soll. Diese Erklärung ist jedoch nur für zwei Kalendermonate rückwirkend möglich. Das bedeutet, wird diese Erklärung noch im April 2008 abgegeben, so wäre sie rückwirkend ab 1. Februar 2008 möglich, weiter zurück nicht. Ausnahme 2: Der Vater belegt, dass er ein Kind überwiegend erzogen hat, beispielsweise wenn die Mutter voll arbeiten gegangen ist und er die Elternzeit genommen hat. In Eurem Falle wird er kaum belegen können, dass er ein Kind überwiegend erzogen hat, da ihr beide gemeinsam Elternzeit genommen hat. Ich weiß nicht, ob Euch die Rentenversicherung das abnehmen würde, wenn Ihr geltendmachen würdet, dass sich die Mutter überwiegend um das eine Kind, der Vater überwiegend um das andere Kind gekümmert habt. So bleibt eigentlich nur, wenn Ihr die Kindererziehungszeit aufteilen wollt, die Alternative 1, was dann jedoch nur noch rückwirkend ab 1. Februar geht und wozu Ihr schnell schalten müßtet. Schwer zu sagen, ob Euch überhaupt zu empfehlen wäre, eine solche Aufteilung vorzunehmen, dazu müßte einmal ein Fachmann Eure Versicherungsverläufe unter die Lupe nehmen. Übrigens, wenn Ihr Euch entschließt, die Kindererziehungszeiten für beide Kinder bei der Mutter zu belassen, so bekommt diese insgesamt sechs Jahre Kindererziehungszeiten angerechnet, vom 1.12.2007 bis 30.11.2013. Das gilt immer dann, wenn sich im Versicherungsverlauf Kindererziehungszeiten überschneiden.
Schadeam 04.04.2008 | 08:27
wenn Sie die von Wolfgang Amadeus genannte Alternative 1 wählen (was rechtlich natürlich einwandfrei ist), wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare - da werden Sie eine Riesenfreude haben. Ob sich dieser Aufwand wegen 2 Monaten Kindererziehungszeit für eines der Zwillinge lohnt? (da geht es um knapp 5 Euro Verschiebung des Rentenanspruches zwischen Mann und Frau)
Mamaam 04.04.2008 | 08:45
nur noch eine kleine Anmerkung´... wenn ihr Mann gut verdient, also z.B. die Beitragsbemessungsgrenze durch sein Gehalt bereits erreicht ist, dann bringen die 2 Monate Kindererziehungszeit mal gar nix, also lassen sie das mal lieber so wie es ist.
Renate/Thomasam 04.04.2008 | 19:06
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Doppelanrechnung für die 2 Monate kam uns auch gleich komisch vor - wäre ja zu schön gewesen. Es waren 2 tolle Monate. So wollen wir es in Erinnerung behalten. Rente hin Rente her - wer weiß, was später wird. Wir genießen weiter unser Familienglück und werden alles so lassen. Trotzdem noch einmal dickes DANKESCHÖN!!!
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