Experte/in schrieb:
Sind neben den Kindererziehungszeiten sonstige Beitragszeiten vorhanden, werden zu den Entgeltpunkten für sonstige Beitragszeiten 0,0833 Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten hinzuaddiert. Die sich hieraus ergebende Summe an Entgeltpunkten wird allerdings nur bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anl. 2b zum SGB VI berücksichtigt.
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Dabei würde mich interessieren, gibt es diesen Hinzuaddieren zu den sonstigen Beitragszeiten nur für die Frau die ein Kind geboren hat oder wird so auch beim Mann verfahren ?
Was passiert bei einer Scheidung ?
Behält die Frau diesen Bonus des Hinzuaddierens weiterhin und der Mann geht rententechnisch leer für seine Kinder aus ?
Gender