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Experten-Antwort

Kindererziehungszeiten bei Scheidung

von gloegg14.03.2019 | 14:45
277 Ansichten
5 Antworten

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Werden Kindererziehungszeiten, auch solche, die den Elternteilen bereits angerechnet wurden, im Falle einer Ehescheidung/Versorgungsausgleich auf beide Elternteile gleichmäßig verteilt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo gloegg,

chi und senf-dazu haben Ihre Frage zutreffend beantwortet.

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4 Antworten

chiam 14.03.2019 | 15:50
Die Zeiten selbst werden nicht verschoben (wie z.B. Beitragszeiten aus Beschäftigung auch nicht), aber sie gehen in den Versorgungsausgleich ein.
gloeggam 14.03.2019 | 16:07
Danke chi, also profitieren (vereinfacht gesagt) beim Versorgungsausgleich rentenrechtlich gesehen beide Ehepartner gleichermaßen von den Anrechnungszeiten für die Kindererziehung?
senf-dazuam 14.03.2019 | 17:05
Da i.d.R. "er" in dieser Zeit verdient, und "sie" die Kindererziehung im Rentenkonto hat, muss "er" nicht ganz so viel abgeben ... Es wird halt alles (an Entgeltpunkten) aus der Ehe-Zeit zusammengenommen und durch zwei geteilt - woher es auch stammt.
Rentenschmiedam 15.03.2019 | 12:47
Hallo, wenn sich Ihre Frage auf die Erhöhung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder handelt, also die sog. "Mütterente I" ab 2014 und die "Mütterrente II" ab 2019 so ist festzustellen, dass diese keine Auswirkungen auf einen bereits früher durchgeführten Versorgungsausgleich haben, d.h. diese Erhöhungen gehen in vollem Umfang zugunsten desjenigen, der die Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto zugeordnet bekommen hat. Wollen Sie diesen nachträglichen Zuwachs an Rentenanwartschaften in der Ehezeit auch noch ausgeglichen haben, müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Aber Vorsicht! Eine gründliche fachliche Beratung durch z.Bsp. einen Fachanwalt ist empfehlenswert damit dieser Antrag für Sie nicht nach hinten losgeht, es werden nämlich nicht nur diese Mütterentenzeiten betrachtet sondern die gesamten Versorgungsanwartschaften. Mit besten Grüßen
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