Hallo, eine Frage an die Experten. Wie oft kann man klagen. Mal angenommen, eine Klage wurde abgelehnt, kann ich dann erneut klagen?
10.07.2019, 09:04
von
???
Schauen Sie doch mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgerichtsbarkeit
insbesondere Verfahrensgang in Hauptsacheverfahren
10.07.2019, 09:15
von
Groko
Zitiert von: Thomas
Hallo, eine Frage an die Experten. Wie oft kann man klagen. Mal angenommen, eine Klage wurde abgelehnt, kann ich dann erneut klagen?
Nö
10.07.2019, 09:59
von
Ludger
Zitiert von: Thomas
Hallo, eine Frage an die Experten. Wie oft kann man klagen. Mal angenommen, eine Klage wurde abgelehnt, kann ich dann erneut klagen?
Wenn die Klage keinen hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, wird das Klage erfahren erst gar nicht eröffnet. Sollten Sie einen Rechtsbeistand haben(ist ja am Sozialgericht keine Pflicht) sollte dieser Ihnen das schon darlegen können.
Nein. Rechtskräftige Urteile binden die Beteiligten (§141 SGG).
Eventuell kann ein neues Verwaltungsverfahren eingeleitet werden (Überprüfungsantrag). Das bringt aber nur was, wenn neue Beweise aufgetaucht sind bzw. neue Tatsachen bekannt wurden. Die Betonung liegt auf NEU. Also einfach anderer Meinung reicht nicht. Und, wie gesagt, es geht dann ganz von vorne los.