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Klage beim SG

von Gestoria26.09.2008 | 13:46
1133 Ansichten
4 Antworten

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Wo reiche ich die Klage ein, wenn ich in 4 Wochen auswandere? Oder soll ich einen Wohnsitz in Deutschland behalten, der dann aber in einem anderen Bundesland liegt.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.09.2008 | 14:57

Bei dem für Sie nach dem jetzigen Wohnort zuständigem Sozialgericht.

3 Antworten

Gestoriaam 26.09.2008 | 14:03
danke Rosaana, aber genau darum frage ich: Der Hauptwohnsitz wäre in Südafrika. Könnte aber einen 2-Wohnsitz hier behalten, wohne jetzt in Baden-Württemberg, 2-Wohnsitz wäre dann Speyer, also rheinland-Pfalz. Sorry, vermutlich habe ich mich falsch ausgedrückt.
Rosannaam 26.09.2008 | 13:57
Die Klage(-schrift) können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen. Von dort wird das Klageverfahren eingeleitet. Die Zuständigkeit des Sozialgerichts richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz.
Rosannaam 26.09.2008 | 14:09
Na ja, also ein Sozialgericht in Südafrika wird wohl nicht zuständig werden. ;-)) Ich weiß nicht genau, welches SG zuständig ist, wenn es nur einen 2. Wohnsitz gibt (denn dort halten Sie sich ja vermutlich nicht oder nur selten auf, wenn Sie hauptsächlich in Südafrika leben), aber vermutlich das SG in Rheinl.-Pfalz. Aber nochmal: wenn Sie die Klage an die DRV direkt weiterleiten, ist die Zuständigkeit nicht Ihr Problem...
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