Gelten Fahrzeiten als Arbeitszeiten bei EM-Rentnern?
Also Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte? Oder wenn man als "Makler" nebenher Besichtigungen macht die Fahrten zu den Häusern/Wohnungen?
Gelten Fahrzeiten als Arbeitszeiten bei EM-Rentnern?
Also Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte? Oder wenn man als "Makler" nebenher Besichtigungen macht die Fahrten zu den Häusern/Wohnungen?
Was bei Ihnen als Arbeitszeit gilt und damit bezahlt wird, sollten Sie den Arbeigeber und nicht das Forum fragen.
Helfen Sie uns, ihre-vorsorge.de für Sie zu verbessern!
An Umfrage teilnehmen