Hat man bei einem Ristervertrag ein Anrecht auf Auszahlung in einer Summe (Bei Erfüllung der Anforderungen) oder kann der Anbieter dieses Recht in seinen AGB ausschließen?
14.05.2012, 11:31
von
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Eine staatlich geförderte Riesterrente darf nicht als einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt werden!
14.05.2012, 11:41
von
3105gtjunior
das stimmt so nicht, es gibt die Regelung der Kleinbetragsrente
14.05.2012, 11:42
von
BU-Rentner
Sofern ein bestimmter Mindestbetrag unterschritten wird, erfolgt die Auszahlung lt. AGB einiger Anbieter grundsätzlich in einer Summe.
Genaueres entnehmen Sie bitte den AGB Ihres Anbieters, die bestimmt vom Bundesaufsichtsamt fürs Versicherungswesen genehmigt wurden!
14.05.2012, 14:54
von
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Sehr geehrter "3105gtjunior",
es gibt eine Regelung bezüglich der Kleinbetragsrente. Näheres kann Ihnen allerdings nur Ihr Anbieter im speziellen Fall geben; Ansprechpartner für die steuerliche Behandlung kann natürlich auch Ihr Steuerberater sein.