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Experten-Antwort

können sich entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte zeiten ändern??

von texterin04.05.2018 | 14:30
748 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich habe zwei rentenbescheide vorliegen, die sich lediglich in bezug auf auf das einkommen 2017 (40.000 euro) unterscheiden. in dem einen bescheid wurden 1,8814 entgeltpunkte für beitragsfreie zeiten (meine schul- und hochschausbildung (1986-1994) sowie 0,0195 entgeltpunkte für beitragsgeminderte zeiten. also zusammen ca. 0,7 entgeltpunkte. der rentenbescheid mit dem berücksichtigten jahreseinkommen listet nun keine entgeltpunkte mehr für beitragsgeminderte zeiten auf, die entgeltpunkte für beitragsfreie zeiten sind auf 1,2030 zusammengeschmolzen. wie kann das denn sein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.05.2018 | 13:42

Ohne Einsicht in die betreffenden Rentenauskünfte können auch wir über die Ursache dieser Differenz an Entgeltpunkten nur spekulieren.

Die Rentenberechnung kann sich an dieser Stelle durchaus komplex darstellen.

Grundsätzlich können derartige Unterschiede allerdings durchaus vorkommen.

Eine schriftliche Erläuterung der potentiellen Ursachen würde den Rahmen dieses Forums sprengen und wäre daher auch nicht wirklich zielführend.

Wie bereits von einigen Usern vorgeschlagen, empfehlen wir Ihnen, zusammen mit den betreffenden Rentenauskünften eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.

Dort kann man die Ursache der Differenz an Entgeltpunkten ergründen und Ihnen anschließend im persönlichen Gespräch erläutern.

Es dürfte sich daher zweifelsfrei lohnen, die Vorlaufzeit bei der Terminvereinbarung in Kauf zu nehmen.

13 Antworten

texterinam 04.05.2018 | 14:49
hallo, danke für die rasche antwort. die eine rentenauskunft ist vom 15.2.2018, die andere vom 27.4.2018. bei der ersten auskunft fehlte noch mein jahreseinkommen aus 2017, weshalb ich eine neue auskunft angefordert hatte, die heute in der post war.
Rentencrackam 04.05.2018 | 14:43
Von wann sind Ihre "Bescheide"? Ich vermute, dass Sie Rentenauskünfte meinen. Ja, die Zeiten können sich verändern, da die Entgeltpunkte für diese Zeiten vereinfacht ausgedrückt den Durchschnittswert Ihres Erwerbslebens auf einen Monat heruntergebrochen darstellen. Verdienen Sie mal mehr, mal weniger, kann sich das von Rentenauskunft zu Rentenauskunft ändern. Zweiter Grund könnte sein: War eines Ihrer Rentenauskünfte von vor 2009? Damals wurden Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung noch bewertet. Seit 2009 jedoch nicht mehr. Auch daraus kann der geänderte Wert resultieren.
texterinam 04.05.2018 | 16:36
danke für den tipp, leider ist das in hamburg extrem schwierig, die termine sind immer auf monate hinaus vergeben. daher wollte ich zunächst mal hören, ob es denn überhaupt sein kann mit den veränderten entgeltpunkten.
chiam 04.05.2018 | 16:11
Änderungen beim Gesamtleistungswert sind zwar möglich, aber das Ausmaß erscheint zu drastisch. Ohne Einblick in die Unterlagen wird es sich kaum klären lassen, was da passiert ist. Vielleicht gehen Sie mit beiden Auskünften mal in eine Beratungsstelle und fragen dort nach.
W*lfgangam 04.05.2018 | 19:52
> in dem einen bescheid wurden 1,8814 entgeltpunkte für beitragsfreie zeiten (meine schul- und hochschausbildung (1986-1994) Hallo texterin, das dürfte gesetzlich und in der Darstellung unmöglich sein, dass für die Schul- und Hochschulausbildung überhaupt auch nur ein Pünktchen angerechnet worden ist - bei Auskünften beide aus 2018. Sie werden eher zum Ende dieser Anlage/Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten, den Hinweis finden, dass diese Zeiten nicht mehr zu bewerten sind - in beiden Auskünften. Die Differenz wird andere Ursachen haben, aber nicht die schon in der ersten Rentenauskunft erfassten und nicht bewerteten Schul- und Hochschulzeiten. Ein fehlendes/jetzt mitberechnetes Jahr/2017 hat natürlich Einfluss - in dem Ausmaß? ...möglich. Folgen Sie dem Rat von @chi, die nächste Beratungsstelle seziert die beiden Rentenauskünfte und zeigt Ihnen die Differenzen auf. Gruß w.
texterinam 04.05.2018 | 21:00
das dürfte gesetzlich und in der Darstellung unmöglich sein, dass für die Schul- und Hochschulausbildung überhaupt auch nur ein Pünktchen angerechnet worden ist - bei Auskünften beide aus 2018. Sie werden eher zum Ende dieser Anlage/Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten, den Hinweis finden, dass diese Zeiten nicht mehr zu bewerten sind - in beiden Auskünften.
hallo w., es wurden 36 monate angerechnet (nur die schulausbildung, nicht aber die hochschulzeit, hierzu gab es in der tat einen hinweis, dass diese nicht mehr zählt). und beide male wurden die 36 monate halt seltsamerweise mit jeweils unterschiedlicher entgeltpunktzahl berücksichtigt. diese angaben zu allen entgeltpunkten waren am ende der anlage noch einmal zusammengefasst.
Jonnyam 04.05.2018 | 21:30
Hallo Texterin Könnte es vielleicht sein, dass Sie das Wörtchen FACH vor dem Wort Schulausbildung überlesen haben? Schulausbildung (allgemeine) wird - wie schon von meinen Vorgängern erwähnt - definitiv im Jahre 2018 nicht bewertet!
texterinam 05.05.2018 | 09:33
das ist doch völlig unerheblich für meine ausgangsfrage. denn die lautete: warum werden 36 monate anrechnungszeit aus meiner schul- und hochschulzeit einmal mit 1,9 und einmal mit 1,2 entgeltpunkten berücksichtigt und nicht, inwiefern diese zeit überhaupt angerechnet wird. dass davon einiges unberücksichtigt bleibt, weiß ich (auch wenn ich vielleicht nicht die korrekten fachtermini verwende). mir geht es ausschließlich um diesen "punktabzug". der scheint ja in irgendeiner form mit dem jahreseinkommen zu tun zu haben.
Jonnyam 05.05.2018 | 09:58
Es werden keine 36 Monate Ihrer Schul- und Hochschulzeit bewertet, allenfalls Ihrer Fachschulzeit. Aber wenn Sie es schon besser wissen, werden Sie bei einem genauen Vergleich auch sicherlich die Gründe dafür ermiiteln können Hofft jedenfalls Jonny
Kaiseram 05.05.2018 | 11:59
Zitat von texterin anzeigen
Hallo Texterin Könnte es vielleicht sein, dass Sie das Wörtchen FACH vor dem Wort Schulausbildung überlesen haben? Schulausbildung (allgemeine) wird - wie schon von meinen Vorgängern erwähnt - definitiv im Jahre 2018 nicht bewertet!
das ist doch völlig unerheblich für meine ausgangsfrage. denn die lautete: warum werden 36 monate anrechnungszeit aus meiner schul- und hochschulzeit einmal mit 1,9 und einmal mit 1,2 entgeltpunkten berücksichtigt und nicht, inwiefern diese zeit überhaupt angerechnet wird. dass davon einiges unberücksichtigt bleibt, weiß ich (auch wenn ich vielleicht nicht die korrekten fachtermini verwende). mir geht es ausschließlich um diesen "punktabzug". der scheint ja in irgendeiner form mit dem jahreseinkommen zu tun zu haben.
Du bist die Richtige. Keinen Plan aber rummeckern. Lege die Berechnung beider Rentenauskünfte nebeneinander und vergleiche. Bei Deinem großspurigen Auftreten, wirst Du dann schon allein die Lösung finden. Wenn nicht, kannst Du Deine Frage schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Hier im Forum kann keiner Deine Rentenauskünfte einsehen und daher nur mutmaßen. Da Du aber doch so schlau bist, müsstest Du so etwas eigentlich vorher wissen, oder?
LSam 05.05.2018 | 14:26
Wenn die DRV Hamburg Ihnen in Kürze keinen Gesprächstermin geben kann, finden Sie kostenlose Hilfe auch unter >rentenüberprüfung.de<
Kaiseram 05.05.2018 | 18:04
Achtung! Kostenlos ist dort gar nichts! So versucht Herr Schreiter erneut, hier nicht gewollte Werbung für sich einzubringen. Verehrte Administratoren, ist das so gewollt? Falls ja, dann kann ja künftig auch jeder Rentenberater hier seine kostenpflichtigen Dienste anbieten.
Kaiseram 07.05.2018 | 13:50
Und wo bleibt die Aussage des Experten zur unlauteren Werbung des Herrn Schreiter?
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