Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenOhne Einsicht in die betreffenden Rentenauskünfte können auch wir über die Ursache dieser Differenz an Entgeltpunkten nur spekulieren.
Die Rentenberechnung kann sich an dieser Stelle durchaus komplex darstellen.
Grundsätzlich können derartige Unterschiede allerdings durchaus vorkommen.
Eine schriftliche Erläuterung der potentiellen Ursachen würde den Rahmen dieses Forums sprengen und wäre daher auch nicht wirklich zielführend.
Wie bereits von einigen Usern vorgeschlagen, empfehlen wir Ihnen, zusammen mit den betreffenden Rentenauskünften eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufzusuchen.
Dort kann man die Ursache der Differenz an Entgeltpunkten ergründen und Ihnen anschließend im persönlichen Gespräch erläutern.
Es dürfte sich daher zweifelsfrei lohnen, die Vorlaufzeit bei der Terminvereinbarung in Kauf zu nehmen.
das dürfte gesetzlich und in der Darstellung unmöglich sein, dass für die Schul- und Hochschulausbildung überhaupt auch nur ein Pünktchen angerechnet worden ist - bei Auskünften beide aus 2018. Sie werden eher zum Ende dieser Anlage/Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten, den Hinweis finden, dass diese Zeiten nicht mehr zu bewerten sind - in beiden Auskünften.hallo w., es wurden 36 monate angerechnet (nur die schulausbildung, nicht aber die hochschulzeit, hierzu gab es in der tat einen hinweis, dass diese nicht mehr zählt). und beide male wurden die 36 monate halt seltsamerweise mit jeweils unterschiedlicher entgeltpunktzahl berücksichtigt. diese angaben zu allen entgeltpunkten waren am ende der anlage noch einmal zusammengefasst.
Du bist die Richtige. Keinen Plan aber rummeckern. Lege die Berechnung beider Rentenauskünfte nebeneinander und vergleiche. Bei Deinem großspurigen Auftreten, wirst Du dann schon allein die Lösung finden. Wenn nicht, kannst Du Deine Frage schriftlich an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden oder an eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen. Hier im Forum kann keiner Deine Rentenauskünfte einsehen und daher nur mutmaßen. Da Du aber doch so schlau bist, müsstest Du so etwas eigentlich vorher wissen, oder?Hallo Texterin Könnte es vielleicht sein, dass Sie das Wörtchen FACH vor dem Wort Schulausbildung überlesen haben? Schulausbildung (allgemeine) wird - wie schon von meinen Vorgängern erwähnt - definitiv im Jahre 2018 nicht bewertet!das ist doch völlig unerheblich für meine ausgangsfrage. denn die lautete: warum werden 36 monate anrechnungszeit aus meiner schul- und hochschulzeit einmal mit 1,9 und einmal mit 1,2 entgeltpunkten berücksichtigt und nicht, inwiefern diese zeit überhaupt angerechnet wird. dass davon einiges unberücksichtigt bleibt, weiß ich (auch wenn ich vielleicht nicht die korrekten fachtermini verwende). mir geht es ausschließlich um diesen "punktabzug". der scheint ja in irgendeiner form mit dem jahreseinkommen zu tun zu haben.
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