Lieber Isarfranzose,
ein Anspruch auf Altersrente besteht, wenn 5 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung anrechenbar sind. Unterstellt, die Kindererziehungszeiten (=2,5 Jahre Beitrag) werden Ihrer Mutter angerechnet, dann wäre die sog. Wartezeit zusammen mit den Zeiten der Beschäftigung ggf. erfüllt.
Auch wenn Ihre Mutter keine Unterlagen aus Ende der 60er-Jahre besitzt, sollte sie den Anspruch prüfen lassen. Evtl. wurden seinerzeit die „Versicherungskarten“ bei der Rentenversicherung eingereicht, dann wären sie heute noch archiviert.
Aufgrund Ihrer Schilderungen würde ich empfehlen, der Rentenangelegenheit nachzugehen! Ist die Wartezeit erfüllt, kann die Rente frühestens mit dem Monat der Antragstellung beginnen.
Wenden Sie sich gerne zur Terminvereinbarung an die Auskunfts- und Beratungsstelle in München. Grundsätzlich können Sie Ihre Mutter mit entsprechender Vollmacht vertreten.