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Experten-Antwort

Könnte meine Mutter gesetzliche Rente bekommen?

von Isarfranzose14.08.2022 | 19:02
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Liebe Experten, ich bitte meine völlige Ahnungslosigkeit zu verzeihen, leider muss ich neuerdings mit diesem Thema beschäftigen und stehe noch ziemlich am Anfang. Hintergrund: Meine Mutter hat mir offenbart, dass Sie aufgrund von Mietsteigerung und Inflation mit Ihrer betrieblichen Pension nicht mehr über die Runden kommt. Daher meine Hoffnung, dass Sie vielleicht doch Anspruch auf eine – wenn auch kleine – gesetzliche Rente hat. Eckdaten: 81 Jahre alt, hat sie fast ihr gesamtes Erwerbsleben freiberuflich gearbeitet und bezieht seit ihrem 65. Lebensjahr eine Rente von der Pensionskasse Rundfunk (die seitdem nie angehoben wurde). Ohne die Details genau zu kennen, war sie wohl zu wenige Jahre festangestellt und pflichtversichert, um Ansprüche aus der Rentenversicherung aufzubauen (nur ca. 3-4 Jahre Ende der 1960er, keine Unterlagen mehr vorhanden). Nun ist Sie 1980 Mutter geworden und hat bis 1998 meine Erziehung (allein) übernommen. Könnte dies dazu beitragen, dass Sie doch genügend Rentenpunkte im Zuge der Mütterrente aufgebaut hat? Als - inzwischen eingebürgerte - Einwanderin hat sie leider versicherungstechnische Themen immer gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Daher meine Frage: Macht es bei dieser Sachlage Sinn, sich konkrete Beratung vor Ort (München) zu suchen, oder wär das eher aussichtslos? Vielen Dank und Grüße, Isarfranzose

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Lieber Isarfranzose,

ein Anspruch auf Altersrente besteht, wenn 5 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung anrechenbar sind. Unterstellt, die Kindererziehungszeiten (=2,5 Jahre Beitrag) werden Ihrer Mutter angerechnet, dann wäre die sog. Wartezeit zusammen mit den Zeiten der Beschäftigung ggf. erfüllt.

Auch wenn Ihre Mutter keine Unterlagen aus Ende der 60er-Jahre besitzt, sollte sie den Anspruch prüfen lassen. Evtl. wurden seinerzeit die „Versicherungskarten“ bei der Rentenversicherung eingereicht, dann wären sie heute noch archiviert.

Aufgrund Ihrer Schilderungen würde ich empfehlen, der Rentenangelegenheit nachzugehen! Ist die Wartezeit erfüllt, kann die Rente frühestens mit dem Monat der Antragstellung beginnen.

Wenden Sie sich gerne zur Terminvereinbarung an die Auskunfts- und Beratungsstelle in München. Grundsätzlich können Sie Ihre Mutter mit entsprechender Vollmacht vertreten.

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