Hallo J. Rodriguez,
wie Schade schon richtig geschrieben hat, können sich Kolumbianer bei ihrer Rückkehr nach Kolumbien ihre Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen.
Eine Erstattung ist allerdings nur möglich, wenn seit dem letzten Pflichtbeitrag zur deutschen Rentenversicherung mindestens 24 Kalendermonate vergangen sind.
Außerdem werden die Beiträge nur in der Höhe erstattet, in der der jeweilige Versicherte sie getragen hat, d. h. es werden z. B. die Arbeitgeberanteile nicht erstattet.