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Experten-Antwort

Kosten Überprüfung

von Alfred Berger04.07.2016 | 13:58
1353 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bevor ich einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X für meine Rente stellen lasse, möchte ich in Erfahrung bringen, welche Vergütung ein Rentenberater oder Rechtsanwalt dafür bekommen würde. Es geht ausschließlich um dieses Überprüfungsverfahren und nicht auch um einen eventuell folgenden Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.07.2016 | 15:17

Für ein Überprüfungsverfahren erstattet der Rentenversicherungsträger keine Kosten. Welchen Kosten ein Rentenberater oder Rechtsanwalt Ihnen in Rechnung stellt müssen Sie mit diesem selbst klären.

Die Kostenerstattung im Widerspruchsverfahren bzw. Sozialgerichtsverfahren richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG ) und nach dem jeweiligen Ausgang des Verfahrens.

3 Antworten

???am 04.07.2016 | 14:06
Dann sollten Sie das einen Rentenberater und/oder Rechtsanwalt fragen.
W*lfgangam 04.07.2016 | 18:51
Hallo Alfred Berger, meinen Sie nicht, dass Ihnen bei einem Überprüfungsverfahren auch eine Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt mit nützlichen Hinweisen _kostenfrei_ helfen kann/das Verfahren selbst aufnimmt und weiterleitet? Wenn Sie Punkt schon durch haben, ok ...folgen Sie diesem Link zur Gebührenordnung für Rechtsanwälte (freiberufliche Rentenberater rechnen grundsätzlich auch danach ab), ein Erst-/Informationsgespräch dürfte Sie 200/300 EUR kosten - ich habs nicht nachgelesen: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare/ Gruß w.
=//=am 05.07.2016 | 09:51
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb Sie für einen Überprüfungsantrag einen Rentenberater oder Rechtsanwalt brauchen. Gehen Sie zu einer Beratungsstelle der DRV und lassen Sie Ihr Anliegen aufnehmen. Sie werden doch wohl selbst wissen, aus welchem Grund ein Bescheid überprüft werden soll, oder nicht? Einen Anwalt oder einen Vertreter eines Sozialverbandes benötigen Sie dann eher in einem Widerspruchsverfahren.
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