Werden Sie während des Bezuges von Anschlussübergangsgeld arbeitsunfähig, so liegt ein Leistungsfall der Krankenversicherung vor und die Krankenkasse hat mit Krankengeld einzutreten.
Ob Sie Anspruch auf Krankengeld haben, wie hoch dieser Anspruch ist und für welchen Zeitraum das Krankengeld noch zusteht bitten wir Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen.
Sofern für den Tag des Eintritts von Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Krankengeld besteht, steht Ihnen für diesen Tag noch Übergangsgeld zu.
Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung