Hallo Roco,
als pflichtversicherter Rentner bemisst sich der Krankenkassenbeitrag derzeit vom hälftigen Beitragssatz Ihrer Krankenkasse bezogen nur auf die Bruttorente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sofern man privat oder freiwillig krankenversichert ist, können auch andere Einkünfte zur Berechnung der Beitragsprämie herangezogen werden.