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Experten-Antwort

Krankenkasse

von Besserwisser12.08.2018 | 13:26
408 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach siebenwöchiger Reha wurde ich arbeitsunfähig entlassen. Mein Arzt hat mich weiter 4 Wochen krank geschrieben.Im Entlassungs- bericht steht unter sozialmedizinische Leistungsbeurteilung: 6 Stunden und mehr Arbeitszeit. Welche Auswirkungen hat das für mich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Besserwisser,

derzeit hat die Arbeitsunfähigkeit für keine Auswirkungen. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bestimmt Ihr Arzt.

Sollte die Arbeitsunfähigkeit jedoch noch längere Zeit andauern (wie lange, liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse), kann Ihre Krankenkasse Sie schriftlich auffordern, entweder nochmals eine Reha-maßnahme oder eine Rente wegen Erwerbsminderung zu beantragen.

Die Reha-maßnahme ist dann eine medizinische und keine berufliche Maßnahme.

Auch kann, wie User Schorsch es beschreiben hat, ein Gutachten durch den MDK erstellt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schorscham 12.08.2018 | 13:47
Sie sind nach Ansicht der Reha-Ärzte nicht rentenrelevant erwerbsgemindert, können aber trotzdem vorübergehend arbeitsunfähig in Ihrem Beruf sein. Wie lange Sie arbeitsunfähig sind, entscheidet (zunächst) Ihr behandelnder Arzt. Bei länger andauernder AU wird Ihre Krankenkasse eventuell ein MDK-Gutachten veranlassen,(sofern noch nicht geschehen), und Sie dazu auffordern, eine berufliche Reha-Maßnahme zu beantragen. MfG
SB-GKVam 13.08.2018 | 11:38
Wurde bereits erfolglos eine medizinische Reha-Maßnahme absolviert, darf die GKV durchaus dazu auffordern, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen, was man auch als "Leistungen zur beruflichen Rehabilitation" bezeichnen kann. Nicht alles, was den GKV-Versicherten nicht gefällt, muss rechtswidrig sein. Freundliche Grüße
W*lfgangam 13.08.2018 | 20:22
Zitat von SB-GKV anzeigenausblenden
Hallo SB-GKV, für Sie als 'DRV-Fremder' würde ich es sehr begrüßen, wenn Sie dem DRV-Forum, eben auch aus GKV-Sicht, erhalten bleiben würden und so die ein oder andere Frage/Meinung 'korrigierend' begleiten würden, die aus dem SGB 5 abzuleiten ist und ins SGB 6 Einwirkungen hat. Mit Nennung der Rechtsquellen zu Ihren Beiträgen wäre das natürlich optimal/nachvollziehbar :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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