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Experten-Antwort

Krankenversicherungsbeitrag KVDR 14,6%

von Neurentner17.11.2015 | 09:33
1170 Ansichten
8 Antworten

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Warum wird der volle Krankenversicherungsbeitrag für die KVDR mit 14,6% + Zusatzbeitrag angesetzt (7,3% trägt die Rentenversicherung). Rentner bekommen doch kein Krankengeld!!! Richtig wäre deshalb, den ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag von 14,0 Prozent + Zusatzbeitrag anzusetzen (7% trägt die Rentenversicherung). In der Freistellungsphase der Altersteilzeit funktioniert das ja auch. Das wäre immerhin eine Entlastung von je 0,3% für den Rentner und die Rentenversicherung. Hat die Krankenkasse die Rentenversicherung hier über den Tisch gezogen? Unschön ist außerdem, dass der Rentner die Pflegeversicherung allein bezahlen muss. Bei Arbeitnehmern wird auch ein Teil vom Arbeitgeber übernommen.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neurentner,

die Höhe des Beitragssatzes zur Krankenversicherung der Rentner wurde vom Gesetzgeber so festgelegt.

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7 Antworten

Friedhelmam 17.11.2015 | 09:46
Die Krankenkasse hat die Rentenversicherung nicht über den Tisch gezogen, das hat der Gesetzgeber so festgelegt. Und die haben sogar festgelegt, dass aus Versorgungsbezügen und Betriebsrenten der Empfänger sogar die Beiträge zur Krankenversicherung ganz allein zu zahlen hat. Die Beiträge zur Pflegeversicherung hat der Arbeitnehmer auch allein zu zahlen, eine Beteiligung vom Arbeitgeber gibt es leider nicht. Da ist wirklich alles sehr unschön, aber nicht durch uns Rentner zu ändern, nur vom Gesetzgeber und der wird sich nicht drum kümmern.
Neurentneram 17.11.2015 | 11:45
Doch, man sollte das sehr LAUT sagen. Ich würde fast behaupten, der Beitrag von 14,6% ist rechtswidrig. Das ist Ungleichbehandlung von Rentnern gegenüber Arbeitnehmern OHNE Krankengeldanspruch. Aber das weiß keiner so ohne weiteres, es wird vertuscht und die Rentner haben keine Lobby. Soviel zum Rechtsstaat Deutschland.
Eleonore B.am 17.11.2015 | 11:24
Zitat von Friedhelm anzeigenausblenden
Das ist eine Folge des starken Einflusses der CDU in der Bundesregierung, welche durchgesetzt hat, daß Betriebsrentner doppelte Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen und sogar für die Pflegeversicherungsbeiträge allein aufkommen müssen. Besonders unschön war es und entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien mußten die Betriebsrentner sogar rückwirkend, also auch auf schon lange bestehende Verträge, volle Krankenversicherungsbeiträge von ihren Betriebsrentenzahlungen abzweigen. Noch schlimmer ist es, finde ich, daß man das gar nicht mehr so laut sagen darf.....
Herz1952am 17.11.2015 | 12:00
Eigentlich ist noch schlimmer, dass Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung selbst tragen müssen. Ist aber nur "gerecht". Im "Wilden Westen" mussten die zum Tode verurteilten auch selbst Ihren Sarg tragen.(verkniffenes smile). Allerdings würde bei der ganzen Sache nur eine Klage helfen, die vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden müsste. Bis jetzt hat das meines Wissens noch niemand getan. Wäre eine langwierige Sache. Es würden möglicherweise nicht einmal die Erben davon profitieren. Rückwirkend hat ein BVerfG-Urteil keinen Einfluss.
Neurentneram 17.11.2015 | 12:09
Das hätte nach meinem Rechtsempfinden sogar Aussicht auf Erfolg. Es gab mal eine Partei, die so etwas vertreten hätte: https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Grauen_%E2%80%93_Graue_Panther Aber Die Grauen haben sich nach Korruptionsaffären wohl von selbst aufgelöst.
qwertzam 17.11.2015 | 12:59
dass der Rentner die Pflegeversicherung allein bezahlen muss
ICH HAB DA MAL EINE ALLGMEINE FRAGE (um den Sinn dieses Forums zu verstehen): Wenn alle sich in der Lösung und der Problematik zu der o.g. Frage einig sind, warum wird dann dennoch hier (unnütz) rumdiskutiert? Um die Fragen mal einfach zu beantworten um den ganzen auch (hier) eine Ende zu bereiten: 1.) Krankenversicherung ist in § 247 SGB V geregelt, wonach Rentner den allgemeinen Beitragssatz zu zahlen haben (und nicht den Ermäßigten) 2.) Pflegeversicherung ist in § 59 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative SGB XI geregelt, wonach Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vom Mitglied allein zu tragen ist. Und wenn man sich schon die Mühe macht, um hier einen Beitrag zu verfassen, dessen Antwort man (doch scheinbar) schon kennt (was ich aus dem Gesprächsinhalt subjektiv herleite), sollte man vorab mal einfach eine Suchmaschine anzuwerfen. Man findet dann sehr leicht BSG-Urteile, die o.g. §§ für rechtens erachten. (Ob man das jetzt für gut oder schlecht hält oder wer dafür "verantwortlich" ist, sind ganz andere Fragen, die hier nichts zu suchen haben) BSG - die beide Probleme in einer Revision behandelt; mit entsprechenden Verweise auch zu andere BSG-Urteilen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&am… 247 SGB V&s1=&s2=&words=&sensitive=
Herz1952am 17.11.2015 | 12:44
Schon möglich. Ich befasse mich im Gesundheitswesen gerade mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das 8 Jahre bis zur Urteilsverkündung gedauert hat. Dabei weis ich allerdings nicht, ob das Verfassungsgericht so lange gebraucht hat, sondern nur der gesamte Rechtsweg. Ich vermute mal der gesamte Rechtsweg. Auf jeden Fall zziiiiiiiieeeeehhhht es sich lange hin.
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