Hallo Neurentner,
die Höhe des Beitragssatzes zur Krankenversicherung der Rentner wurde vom Gesetzgeber so festgelegt.
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Hallo Neurentner,
die Höhe des Beitragssatzes zur Krankenversicherung der Rentner wurde vom Gesetzgeber so festgelegt.
dass der Rentner die Pflegeversicherung allein bezahlen mussICH HAB DA MAL EINE ALLGMEINE FRAGE (um den Sinn dieses Forums zu verstehen): Wenn alle sich in der Lösung und der Problematik zu der o.g. Frage einig sind, warum wird dann dennoch hier (unnütz) rumdiskutiert? Um die Fragen mal einfach zu beantworten um den ganzen auch (hier) eine Ende zu bereiten: 1.) Krankenversicherung ist in § 247 SGB V geregelt, wonach Rentner den allgemeinen Beitragssatz zu zahlen haben (und nicht den Ermäßigten) 2.) Pflegeversicherung ist in § 59 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative SGB XI geregelt, wonach Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vom Mitglied allein zu tragen ist. Und wenn man sich schon die Mühe macht, um hier einen Beitrag zu verfassen, dessen Antwort man (doch scheinbar) schon kennt (was ich aus dem Gesprächsinhalt subjektiv herleite), sollte man vorab mal einfach eine Suchmaschine anzuwerfen. Man findet dann sehr leicht BSG-Urteile, die o.g. §§ für rechtens erachten. (Ob man das jetzt für gut oder schlecht hält oder wer dafür "verantwortlich" ist, sind ganz andere Fragen, die hier nichts zu suchen haben) BSG - die beide Probleme in einer Revision behandelt; mit entsprechenden Verweise auch zu andere BSG-Urteilen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&am… 247 SGB V&s1=&s2=&words=&sensitive=
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