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Experten-Antwort

Krankheit

von Ulli07.12.2010 | 18:23
1546 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich melde mich nochmal, bitte vielleicht kann mir jemand helfen. Zur Zeit habe ich noch Arbeit, die ich mit viel Mühe schaffe. Bin schon länger in ärztlicher Behandlung, nervliche Problene, ständig Kopfschmerzen, Blasenschwäche, usw. Mein Arzt sagt ich muß in eine Klinik, ich bekomme meine Krankheit nicht in Griff. So jetzt meine neue Frage, heute rufe ich meine Krankenkasse an um bitte für einen Antrag zur Kostenübernahme für Klinikaufenthalt. Die Dame sagte mir sie braucht mir gar keinen Antrag zusenden, er wird dann sowiso abgelehnt. Das trifft mich wie einen Schlag, ich weiß jetzt nicht was ich machen soll? Wie gehe ich vor? Mein Facharzt sagt auch das ich in eine Klinik muß. Geben Sie mir bitte Antwort, bin ledig und wohne allein. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulli,

wir können uns den Beiträgen von Schade und Klemens nur anschließen.

Sofern Sie mit „Antrag auf Kostenübernahme für Klinikaufenthalt“ eine medizinische Rehabilitationsleistung ( Heilbehandlung ) meinen, wäre diese bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Die gesetzliche Rentenversicherung führt unter dieser Bezeichnung Leistungen mit dem Ziel durch, die erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden.

Dazu haben Sie die Möglichkeit die erforderlichen Antragsformulare ( G 100, G 110 ) aus dem Internet herunter zu laden (www.deutsche-rentenversicherung.de - Formulare – Rehabilitation – Antragspaket zur medizinischen Rehabilitation ).

Sie können auch das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung (Tel.Nr.: 0800 – 10004800 ) nutzen und sich die Antragsformulare zusenden lassen.

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2 Antworten

Schadeam 07.12.2010 | 18:38
Da wird Ihnen keiner im Forum abschließend raten können. Ist für Ihre Erkrankung eine Akutbehandlung im Krankenhaus notwendig, so ist dies Aufgabe Ihrer Krankenkasse und der Azt wird Sie in ein Krankenhaus einweisen (ggfls. nach Rücksprache mit der Kasse). Geht es hingegen um eine Reha zur Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit, so wäre die Rentenversicherung wohl zuständig. Doch dafür kann Ihr Arzt Sie nicht "einfach in die Klinik einweisen", nein da müssten Sie zunächst einen Rehaantrag stellen, der bewilligt oder abgelehnt wird - je nach Notwendigkeit. Und bei Bewilligung weist Ihnen der Kostenträger eine Rehaklinik zu. Klären Sie mit Ihren Ärzten, was nötig ist, Akutbehandlung oder Reha!
Klemensam 07.12.2010 | 18:48
Sie sprechen etwas in Rätseln.. Wenn ihr Arzt der Meinung ist, das Sie in einer Akut-Klinik behandelt werden müssen lassen Sie sich doch von ihm einfach eine Krankenhauseinweisung ausstellen. Diesen Einweisungsschein zusammen mit ihrer Chipkarte der Krankenkasse benötigen Sie zur Aufnahme in einem Krankenhaus. Damit nimmt Sie das Krankenhaus dann auch auf. Die Krankenkasse hat damit im Akutfall gar nichts zu tun. Sie können natürlich auch ohne Einweisung jederzeit die Notfallambulanz einer Klinik aufsuchen ( kostet aber 10 Euro Notfall-Praxisgebühr ), wo Sie dann ebenfalls erstmal ambulant behandelt werden und wenn nötig, dann auch stationär aufgenommen werden. Eine Kostenübernahme v o r einem akuten Krankenhausaufenthalt brauchen Sie bei ihrer Krankenkasse also gar nicht beantragen und/oder sich genehmigen zu lassen. Das Krankenhaus rechnet dann später ihre Behandlung direkt mit der Krankenkasse ab. Geht es allerdings um eine med. Reha müssen Sie diese bei ihrer Rentenversicherung beantragen. Ihr Facharzt ( nicht der Hausarzt ) sollte den medizinischen Teil des Antrages dann ausfüllen und Sie den Rest. Da Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen hat mit einer med. Reha die Krankenkasse in ihrem Falle nichts zu tun , sondern zuständig ist dafür ihre RV. Es geht ja darum bei ihnen eine bevorstehende Erwerbsminderung zu vermeiden oder eine bereits bestehende EM zu bessern.
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