Hallo Lena,
als Bezieher einer Altersvollrente oder einer vollen Erwerbsminderungsrente müssen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Sollten Sie sich in einem Beschäftigungsverhältnis – ggf. auch als sogenannter Minijobber – stehen, benötigen Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage bei diesem Arbeitgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung