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Experten-Antwort

Kündigung der Rentenversicherung

von K. Seemann23.07.2014 | 08:59
2107 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin selbständiger Handwerker und daher pflichtversichert. Angeblich kann ich mich nicht freiwillig versichern lassen, da ich einige Monate Lücken in meinem Versicherungsablauf habe. Aus diesem Grund werde ich die Versicherung komplett kündigen, da ich die verlangten 18Jahre Mitgl erfülle. Die Frage: Wie lange läuft der Schutz/ Versicherung der Berufsunfähigkeitsrente noch weiter, nachdem ich die Rentenversicherung gekündigt habe ? Sie läuft weiter, ich weiss nur nicht wie lange !

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die Erwerbsminderungsrente müssen als besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein.

Ob sich für Sie freiwillige Beiträge trotzdem "lohnen" (z.B. für die Wartezeit von 45 Jahren), sollten Sie im Rahmen eines Beratungsgesprächs bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle klären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der Mindestbeitrag beträgt monatlich 85,05 Euro.

Durch die Beiträge würde sich Ihre Altersrente selbstverständlich weiter erhöhen.

Außerdem könnten Sie bestimmte Anspruchsvoraussetzungen (Wartezeit) erfüllen.

Bitte lassen Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

20 Antworten

K. Seemannam 23.07.2014 | 09:45
Wenn dann bei der freiwilligen Weiterversicherung die EM wegfällt, dann kann man sich die freiwillige Weiteversicherung auch schenken. Die Beiträge die ich Zahle stehen schon heute zu der späteren Rente in keinem Verhältnis, wenn dann auch noch die BU/EM wefällt....dann ist das alles erst recht ne Lachnummer
Schadeam 23.07.2014 | 09:18
Freiwillig weiterzahlen können Sie schon, nur nützen Ihnen die freiwilligen Beiträge höchstwahrscheinlich nichts für den EM Schutz (weil Lücken im Konto sind). Bis 2 Jahre nach dem letzten Handwerkerpflichtbeitrag besteht der Versicherungsschutz, dann nicht mehr. Ausnahme: Sie wären pflichtversichert.....
K. Seemannam 23.07.2014 | 10:21
Danke Jetzt habe ich nur noch ein Verständnisproblem. Dann kann ich mich doch für den Mindestbeitrag von ca. heute € 81,-- weiter versichern lassen. Man hat mir bei der Rentenberatung immer gesagt dieser Mindestbeitrag sei für die BU/EM. Wenn diese mir aber als freiwillig versicherter, so wie sie sagen nicht mehr zusteht, wofür sind denn dann die 81 Euro ? Die BU/EM bekomme ich nicht, meine Rente steigt für diesen Beitrag auch nicht weiter an, wofür nun ist dieser Beitrag ? Ich könnte ketzt spöttisch sagen, damit die Renten unserer nichteinzahlenden Poiltiker und Beamten gesichert sind/bleiben ?
K. Seemannam 23.07.2014 | 10:27
Das nennt sich vielleicht bei denen anders, da die aber nichts einzahlen müssen die üppigen Gelder ja wo anders her kommen, und zwar von den renteneinzahler !also von uns Ich glaub hinlegen muss sich hier ein anderer, du scheinst noch nichts gemerkt zu haben
K. Seemannam 23.07.2014 | 10:47
Danke für die Info, dass war mir neu das die Rente bei € 85 Beitrag steigt, aber über die Höhe wie die Rente bei diesem Beitrag steigt sprechen wir besser nicht ;-)
GroKoam 23.07.2014 | 12:10
Du hast von nix eine Ahnung. Könntest Du mal schreiben in was für einem Metier Du "Selbstständig" bist?
Ernstam 23.07.2014 | 12:27
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
GroKo schrieb

Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten.

Meint jedenfalls

Jonny

@Seemann

Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten.

Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!,

Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.

[/quote]

Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht.

Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.

[/quote]

Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge:

Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig.

Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI).

Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)

[/quote]

Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist.

Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.

[/quote]

Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln.

Dennoch gute Besserung.

[/quote]

....einfach nur unqualifiziertes Gelabere

und tschüss wenns zu mehr nicht reicht !

[/quote]

Was soll Ich mehr schreiben?

Das wenige ist schon zuviel für Dich.

Das nennt sich vielleicht bei denen anders, da die aber nichts einzahlen müssen die üppigen Gelder ja wo anders her kommen, und zwar von den renteneinzahler !also von uns Ich glaub hinlegen muss sich hier ein anderer, du scheinst noch nichts gemerkt zu haben
Was hat denn der Renteneinzahler mit der Beamtenpension zu tun?
Hallo Mal zum Verstänsnis, wer in die rentenkasse einzahlt Arbeitet Politiker und Beamte Nicht! 1. Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang, fragt der eine den anderen: "Und, kannst du auch nicht schlafen?" 2. Fragt ein Beamter den anderen: "Wieso meckern die Leute eigentlich immerzu über uns, wir tun doch gar nichts?" 3. "Wie viele Beamte arbeiten denn hier?", wird der Bürgermeister gefragt. Der überlegt kurz und antwortet dann: "Knapp die Hälfte..." 4. Zwei Beamte unterhalten sich. Sagt der erste: "Guck mal, der Neue ist gerade am Schreibtisch eingeschlafen." Darauf der andere: "Der hat sich aber schnell eingearbeitet!" 5. Und dann war da noch der junge Beamtenanwärter, der am Ersten des Monats erstaunt fragte: "Was, Geld bekomme ich auch noch dafür?" 6. Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau: "Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt." 7. Sagt ein Beamter zum anderen: "Beeil' dich mit dem Frühstück, in 20 Minuten ist Mittag." 8. "Warum kommst du so spät von der Arbeit?", wird der Beamte von seiner Frau gefragt. Er antwortet entrüstet: "Ein übler Scherz meiner Kollegen, sie haben mich nicht geweckt!" 9. Beamte sind unbestechlich, sie dürfen nicht einmal Vernunft annehmen. 10. Kommt ein Beamter zu spät zum Dienst und sagt zu seinem Vorgesetzten: "Entschuldigen Sie bitte, ich habe verschlafen." Der Vorgesetzte überrascht: "Was, zuhause
Zukunftsratam 23.07.2014 | 12:11
Liebe(r) K.Seemann, doch, doch, reden wir nur ruhig darüber! Also, EUR 85,05 im Monat macht EUR 1020,60 Beitrag im Jahr. Das entspricht beim Beitragssatz von z.Zt. 18,9% demnach Beiträgen wie wenn Sie ein Bruttoeinkommen von EUR 5400 im Jahr erzielt hätten. (1020,60 / 18,9 * 100). Ein Jahr lang Beiträge mit diesem (in Ihrem Fall fiktiven) Einkommen führt beim derzeitigen Durchschnittseinkommen (RV Rechengrößen 2014, EUR 34857) also zu exakt 0,1549 Entgeltpunkten. (5400 / 34857). Würden Sie damit 2014 in Vollrente wegen Alters gehen, würden diese 0,1549 Entgeltpunkt Ihre monatliche Rente um EUR 4,43 erhöhen. (Rentenwert pro Entgeltpunkt EUR 28,61, Berechnung 0,1549 * 28,61). Also, zusammengefasst: Ein Jahr lang freiwillige Beiträge in Höhe von monatlich EUR 85,05 erhöhen derzeit die monatliche Rente um EUR 4,43. Oder andersrum formuliert: Wenn Sie mal mindestens 20 Jahre lang Bezieher von Altersrente sind, haben Sie zumindest die Beiträge wieder raus (85,05 / 4,43 = 19,2). Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen. LG Ihr Zukunftsrat.
Schorscham 23.07.2014 | 13:47
Nö, von den Steuerzahlern. Und dazu zählen sogar Beamte, auch wenn Sie das nicht wahr haben wollen!
GroKoam 23.07.2014 | 15:29
Zitat von Ernst anzeigenausblenden
Ernst schrieb

Das nennt sich vielleicht bei denen anders, da die aber nichts einzahlen müssen die üppigen Gelder ja wo anders her kommen, und zwar von den renteneinzahler !also von uns

Ich glaub hinlegen muss sich hier ein anderer, du scheinst noch nichts gemerkt zu haben

[/quote]

Was hat denn der Renteneinzahler mit der Beamtenpension zu tun?

[/quote]

Hallo

Mal zum Verstänsnis, wer in die rentenkasse einzahlt Arbeitet Politiker und Beamte Nicht!

1. Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang, fragt der eine den anderen: "Und, kannst du auch nicht schlafen?"

2. Fragt ein Beamter den anderen: "Wieso meckern die Leute eigentlich immerzu über uns, wir tun doch gar nichts?"

3. "Wie viele Beamte arbeiten denn hier?", wird der Bürgermeister gefragt. Der überlegt kurz und antwortet dann: "Knapp die Hälfte..."

4. Zwei Beamte unterhalten sich. Sagt der erste: "Guck mal, der Neue ist gerade am Schreibtisch eingeschlafen." Darauf der andere: "Der hat sich aber schnell eingearbeitet!"

5. Und dann war da noch der junge Beamtenanwärter, der am Ersten des Monats erstaunt fragte: "Was, Geld bekomme ich auch noch dafür?"

6. Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau: "Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt."

7. Sagt ein Beamter zum anderen: "Beeil' dich mit dem Frühstück, in 20 Minuten ist Mittag."

8. "Warum kommst du so spät von der Arbeit?", wird der Beamte von seiner Frau gefragt. Er antwortet entrüstet: "Ein übler Scherz meiner Kollegen, sie haben mich nicht geweckt!"

9. Beamte sind unbestechlich, sie dürfen nicht einmal Vernunft annehmen.

10. Kommt ein Beamter zu spät zum Dienst und sagt zu seinem Vorgesetzten: "Entschuldigen Sie bitte, ich habe verschlafen." Der Vorgesetzte überrascht: "Was, zuhause

Was hat denn der Renteneinzahler mit der Beamtenpension zu tun?
Hallo Mal zum Verstänsnis, wer in die rentenkasse einzahlt Arbeitet Politiker und Beamte Nicht! 1. Treffen sich zwei Beamte auf dem Gang, fragt der eine den anderen: "Und, kannst du auch nicht schlafen?" 2. Fragt ein Beamter den anderen: "Wieso meckern die Leute eigentlich immerzu über uns, wir tun doch gar nichts?" 3. "Wie viele Beamte arbeiten denn hier?", wird der Bürgermeister gefragt. Der überlegt kurz und antwortet dann: "Knapp die Hälfte..." 4. Zwei Beamte unterhalten sich. Sagt der erste: "Guck mal, der Neue ist gerade am Schreibtisch eingeschlafen." Darauf der andere: "Der hat sich aber schnell eingearbeitet!" 5. Und dann war da noch der junge Beamtenanwärter, der am Ersten des Monats erstaunt fragte: "Was, Geld bekomme ich auch noch dafür?" 6. Sagt der Beamte morgens zu seiner Frau: "Schatz, mach doch bitte den Kaffee nicht wieder so stark. Gestern hab ich im Büro kein Auge zugekriegt." 7. Sagt ein Beamter zum anderen: "Beeil' dich mit dem Frühstück, in 20 Minuten ist Mittag." 8. "Warum kommst du so spät von der Arbeit?", wird der Beamte von seiner Frau gefragt. Er antwortet entrüstet: "Ein übler Scherz meiner Kollegen, sie haben mich nicht geweckt!" 9. Beamte sind unbestechlich, sie dürfen nicht einmal Vernunft annehmen. 10. Kommt ein Beamter zu spät zum Dienst und sagt zu seinem Vorgesetzten: "Entschuldigen Sie bitte, ich habe verschlafen." Der Vorgesetzte überrascht: "Was, zuhause
Du bist der Stern am Comedianhimmel.
Rentenlocham 23.07.2014 | 17:28
Zitat von Zukunftsrat anzeigenausblenden
Danke für die Info, dass war mir neu das die Rente bei € 85 Beitrag steigt, aber über die Höhe wie die Rente bei diesem Beitrag steigt sprechen wir besser nicht ;-)
Liebe(r) K.Seemann, doch, doch, reden wir nur ruhig darüber! Also, EUR 85,05 im Monat macht EUR 1020,60 Beitrag im Jahr. Das entspricht beim Beitragssatz von z.Zt. 18,9% demnach Beiträgen wie wenn Sie ein Bruttoeinkommen von EUR 5400 im Jahr erzielt hätten. (1020,60 / 18,9 * 100). Ein Jahr lang Beiträge mit diesem (in Ihrem Fall fiktiven) Einkommen führt beim derzeitigen Durchschnittseinkommen (RV Rechengrößen 2014, EUR 34857) also zu exakt 0,1549 Entgeltpunkten. (5400 / 34857). Würden Sie damit 2014 in Vollrente wegen Alters gehen, würden diese 0,1549 Entgeltpunkt Ihre monatliche Rente um EUR 4,43 erhöhen. (Rentenwert pro Entgeltpunkt EUR 28,61, Berechnung 0,1549 * 28,61). Also, zusammengefasst: Ein Jahr lang freiwillige Beiträge in Höhe von monatlich EUR 85,05 erhöhen derzeit die monatliche Rente um EUR 4,43. Oder andersrum formuliert: Wenn Sie mal mindestens 20 Jahre lang Bezieher von Altersrente sind, haben Sie zumindest die Beiträge wieder raus (85,05 / 4,43 = 19,2). Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen. LG Ihr Zukunftsrat.
Ja da kommt richtig was zusammen, könnte man nochmal in die Zukunft rechnen, wenn die lieben Politiker unsere Rente auf 43% runter gefahren haben. Ich sehe das ganze nur noch als große Volksverdummung !
Jonnyam 23.07.2014 | 19:07
Zitat von Zukunftsrat anzeigenausblenden
Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Rentenlocham 24.07.2014 | 08:47
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen. LG Ihr Zukunftsrat.
Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht. Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.
GroKoam 24.07.2014 | 10:52
Zitat von Rentenloch anzeigenausblenden
Rentenloch schrieb

Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen.

LG

Ihr Zukunftsrat.

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Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten.

Meint jedenfalls

Jonny

@Seemann

Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten.

Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!,

Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.

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Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht.

Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.

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Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge:

Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig.

Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI).

Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)

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Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist.

Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.

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Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln.

Dennoch gute Besserung.

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....einfach nur unqualifiziertes Gelabere

und tschüss wenns zu mehr nicht reicht !

Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht. Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.
Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge: Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig. Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI). Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)
Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist. Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.
Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln. Dennoch gute Besserung.
Rentenlocham 24.07.2014 | 11:05
Zitat von GroKo anzeigenausblenden
GroKo schrieb

Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten.

Meint jedenfalls

Jonny

@Seemann

Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten.

Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!,

Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.

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Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht.

Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.

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Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge:

Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig.

Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI).

Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)

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Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist.

Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.

[/quote]

Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln.

Dennoch gute Besserung.

[/quote]

....einfach nur unqualifiziertes Gelabere

und tschüss wenns zu mehr nicht reicht !

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Was soll Ich mehr schreiben?

Das wenige ist schon zuviel für Dich.

Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen. LG Ihr Zukunftsrat.
Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht. Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.
Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge: Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig. Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI). Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)
Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist. Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.
Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln. Dennoch gute Besserung.
....einfach nur unqualifiziertes Gelabere und tschüss wenns zu mehr nicht reicht !
=//=am 24.07.2014 | 10:25
Zitat von Rentenloch anzeigenausblenden
Rentenloch schrieb

Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen.

LG

Ihr Zukunftsrat.

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Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten.

Meint jedenfalls

Jonny

@Seemann

Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten.

Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!,

Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.

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Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht.

Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.

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Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge:

Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig.

Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI).

Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)

[/quote]

Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist.

Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.

[/quote]

Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln.

Dennoch gute Besserung.

[/quote]

....einfach nur unqualifiziertes Gelabere

und tschüss wenns zu mehr nicht reicht !

Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht. Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.
Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge: Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig. Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI). Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)
Rentenlocham 24.07.2014 | 10:34
Zitat von =//= anzeigenausblenden
=//= schrieb

Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten.

Meint jedenfalls

Jonny

@Seemann

Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten.

Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!,

Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.

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Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht.

Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.

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Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge:

Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig.

Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI).

Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)

Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen. LG Ihr Zukunftsrat.
Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht. Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.
Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge: Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig. Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI). Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)
Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist. Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.
GroKoam 24.07.2014 | 11:34
Zitat von Rentenloch anzeigenausblenden
Rentenloch schrieb

Das alles ist jetzt mit dem Werten für West-D. gerechnet, wer will kann mit den Ostwerten nachrechnen.

LG

Ihr Zukunftsrat.

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Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten.

Meint jedenfalls

Jonny

@Seemann

Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten.

Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!,

Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.

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Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht.

Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.

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Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge:

Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig.

Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI).

Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente.

Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)

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Sie sagen es, es ist das 1.Standbein weis es eine Pflichtversicherung ist.

Diese Rentenversicherung ist so gut, dass unsere Politiker beschlossen haben das sie nicht drin sein müssen ;-) ich lach mich schlapp.....Für mich ist das System mitlerweile die größte Volksverarsche/verdummung die es gibt. Wenn das System angeblich so supertoll ist, warum lasst ihr denn nicht jedem die freie Entscheidung beizutreten ? Stattdessen wird man zwangsrekrutiert.

[/quote]

Lachen ist Gesund ob es aber reicht um Deinen geistigen Dünnschiß zu heilen wage Ich zu bezweifeln.

Dennoch gute Besserung.

[/quote]

....einfach nur unqualifiziertes Gelabere

und tschüss wenns zu mehr nicht reicht !

Alles sehr schön vorgerechnet! Aber bei freiwilligen Beiträgen im Osten gibt es keine Besonderheiten. Meint jedenfalls Jonny @Seemann Sollte es ausnahmsweise so sein, dass sie am 31.12.1983 schon 60 Monate und danach lückenlos versichert waren, können sie auch mit freiwilligen Beiträgen den Invaliditätsschutz aufrecht erhalten. Und wenn sie dies dann trotzdem nicht machen, verlieren sie halt auch die Ansprüche aus den schon gezahlten Beiträgen im Fall von Invalidität!, Erkundigen sie sich doch für diesen Fall, was sie in der Privatversicherung zahlen müßten, um ab sofort eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in dieser Höhe sicherzustellen. Sie werden staunen.
Es sind zwar nur wenige Monate aber damit habe ich schon dieses Anrecht verloren. Den Sinn dieses Systems verstehe ich bis Heute nicht. Eine private BU ist zwar teuer, habe mich schon erkundigt, aber Vergleich zu der staatlichen ist auch die Auszahlung doppelt so hoch.
Auch wenn Sie es nicht gerne hören, ist die gesetzliche Rente immer noch das 1. Standbein der Vorsorge: Von einer privaten BU-Rente erhalten Sie - WENN Sie berufsunfähig sind - eine mtl. Rente. Schön. Haben Sie eine Ehefrau und Sie sterben, gibt´s von dieser privaten Versicherung aber keine Witwenrente. Es gibt keine Reha-Maßnahme. Außer eine "doppelte" Rente. Wenn Ihnen das reicht, ist´s ja okay. Vielen Anderen ist dies aber wichtig. Eine freiwillige Beitragszahlung kann dann den EM-Schutz aufrecht erhalten, wenn vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Beiträge entrichtet wurden UND nach dem 01.01.1984 ALLE Kalendermonate bis zum Leistungsfall mit rentenrechtlichen Zeiten (müssen keine Beitragszeiten sein) belegt sind. Bestehen ab 01.01.1984 Lücken im Versicherungskonto, nutzen freiwillige Beiträge nichts (§ 241 SGB VI). Aber mit freiwilligen Beiträgen können Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorzeitige Altersrente erfüllen (Wartezeit mindestens 35 Versicherungsjahre). Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch auf die Regelaltersrente. Im Übrigen können Sie die gesetzliche RV nicht kündigen. ;-)
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Was soll Ich mehr schreiben? Das wenige ist schon zuviel für Dich.
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