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Experten-Antwort

Kündigung/Freistellung BAV

von Tony6303.05.2015 | 21:24
1693 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich wollte meine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung) beitragsfrei stellen lassen. Jetzt habe ich allerdings in meinem Vertrag gelesen, dass ich das erst ab einem bestimmten Mindestbetrag machen kann (den ich noch nicht erreicht habe). Davor wird eine Freistellung wie eine Kündigung behandelt. Aber was genau passiert eigentlich bei einer Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge? Soweit ich das verstehe, wird mir dann der Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt. Aber wann? Sofort, oder erst bei Renteneintritt? Und wie sieht es mit den gesparten Steuern und Sozialbeiträgen aus? Muss ich die zurück zahlen, und wenn ja, wann: Sofort, oder erst bei Renteneintritt? Oder wird der Rückkaufswert einfach normal versteuert? Ich hoffe ihr könnt mir mit den Fragen weiterhelfen.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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5 Antworten

Garstigam 03.05.2015 | 22:27
Geh zum Teufel mit deinem Scheissdreck! Solch einen Mist brauchen wir in diesem ernsthaften Forum nicht.
Schadeam 03.05.2015 | 23:35
Diese Frage sollten Sie dem Anbieter Ihrer betrieblichen Altersvorsorge stellen.
Frau Kollmaram 04.05.2015 | 14:59
Ein Hinweis: für die steuerlich geförderte Betriebsrente gelte das Gebot der Wertgleichheit. Das heißt: Dem Arbeitnehmer muss auch in der Ansparphase immer mindestens so viel zustehen, wie er eingezahlt hat. Ist das bei Ihnen nicht der Fall, sollen sie weniger bekommen, als sie eingezahlt haben, können sie die Differenz von ihrem Arbeitgeber einfordern. (Urteil des LAG München mit Az. 4 Sa 1152/06). Will ihnen der Arbeitgeber das nicht erstatten, sollten sie überlegen, ob sie einen Rechtsanwalt einschalten.
F. Schaarschmidtam 04.05.2015 | 15:10
Literaturhinweis für den interessierten Leser: Betriebliche Altersversorgung: Pflicht des Arbeitgebers zum Verlustausgleich bei Entgeltumwandlung Von Dr. Johannes Fiala und Thomas Keppel zu finden unter: http://www.fiala.de/wp-content/uploads/fiala_pdf/Betriebliche_Al…
Gustav Gansam 04.05.2015 | 18:42
Also mich würde ich erster Linie interessieren, ob ich das, was ich da zumindestens reingesteckt habe, bald möglichst alles wieder zurück kriege Wenn es was für erzielte Ersparnisse zurückzubehalten gibt, wird das die Versicherung für den Staat zu tun. Die Versicherungen sind meist der verlängerte Arm des Staates.
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