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Experten-Antwort

Kürzung Altersrente f. Schwerbehinderte obligatorisch?

von Pitter11.12.2016 | 09:58
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11 Antworten

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Guten Tag, vermutlich ist die Frage schon öfter gestellt worden, aber ich kann im Forum nichts passendes finden. Ich werde Anfang 2019 mit 60Jahren+11Monate die Altersrente f. Schwerbehinderte beziehen können. (falls sich die Gesetzeslage bis dahin nicht ändert). Bis dahin habe ich über 45 Versicherungsjahre voll. Muss ich trotzdem mit einem Abzug rechnen? Fände ich ungerecht, zumal es sich eh um eine Minirente

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Versicherungsjahre erfüllt haben. Wurden Sie vor 1953 geboren, können Sie die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für die von 1953 bis 1963 geborene Versicherte wird die Altersgrenze schrittweise jährlich um zwei Monate angehoben.

2. Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (35 VJ) und die Schwerbehinderteneigenschaft nach § 1 Schwerbehinderteneigenschaft von 50 Prozent vorliegt. Entsprechend der Regelung der Anhebung der Altersgrenzen, können Sie diese Rente abschlagsfrei oder mit einem Rentenabschlag von 10,8 Prozent (frühestmöglicher Rentenbeginn) in Anspruch nehmen.

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10 Antworten

Klugpuperam 11.12.2016 | 10:19
Hallo Pitter. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hat nicht allzuviel mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu tun. Beide Rentenansprüche werden voneinander getrennt geprüft. Einen Teil der Voraussetzungen für die eine Rente (45 Jahre) und einen Teil der Voraussetzungen für die andere Rente (Lebensalter und GdB 50), bringt Ihnen nichts. Vor 63+X werden Sie nicht abschlagsfrei in Rente gehen können (von Paragraph 187a SGB VI mal abgesehen).
Memyselfam 11.12.2016 | 10:12
Ich denke ja. Bin in fünf Jahren in einer ähnlichen Situation. Beziehe seit einigen Jahren Teil em rente und deswegen gibt's auch abzüge. Dann die wg Eintritt in die vorgezogene rente wg schwerbehinderung. Auch ich hab bis dahin die 45 jahre schon lange voll. Wird wohl nichts nützen. Aber vllt kann doch noch was positiver es hier kommen
Herz1952am 11.12.2016 | 15:39
Hallo Pitter, hier die offizielle Regel für Ihre Altersrente für langjährig Versicherte, wobei ich annehme, dass Sie keine EM-Rente haben, wie "Memyself": http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_… Gruß
Schadeam 11.12.2016 | 19:01
Was Sie individuell für gerecht halten, interessiert nicht - die DRV muss die Gesetze anwenden. Und die sehen nunmal keine Möglichkeit vor wegen 45 Jahren vor 63+ abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wenn Sie als schwerbehinderter Mensch mit 60+11 die Rente beantragen haben Sie lebenslang 10,(% Abschlag. Wenn Sie keinen Abschlag wollen müssen Sie - egal ob schwerbehindert oder nicht - bis 63 + warten.
W*lfgangam 11.12.2016 | 19:14
Hallo Pitter, Sie können bereits mit 60+11 (Jahrgang '57) in die Altersrente (AR) gehen ...hmm, ist das dann wirklich 'ungerecht', während andere noch ein paar Jahr warten müssen? Der GdB 50(+) wird immerhin mit einem früheren Zugang zur Altersrente honoriert. Natürlich hat die Rente einen Abschlag von 10,8 %, aber das ist nicht neu, das galt auch schon vor der runtergezogenen 45-Regelung für besonders langjährig Versicherte. Einen kleinen Vorteil können Sie aus den 45 Jahren ziehen. Die AR mit GdB wäre erst mit 63+11 ohne Abschlag möglich, die AR nach 45 Jahren bereits mit 63+10. Die Wahl liegt ganz bei Ihnen. Gruß w.
Memyselfam 11.12.2016 | 19:33
Man kann sich auch die Höhe von Einzahlungen zur Abwendung der Abschläge ausrechnen lassen und das dann ggf einzahlen
Memyselfam 11.12.2016 | 19:33
Man kann sich auch die Höhe von Einzahlungen zur Abwendung der Abschläge ausrechnen lassen und das dann ggf einzahlen
Jutta am 11.12.2016 | 19:35
Wolfgang warum sagen sie nicht einfach das neue Rentengesetz den Schwerbeh. nichts gebracht hat. Was soll das für einen Vorteil sein früher mit 10,8% Abschlag in Rente zu gehen. Wer kann sich diesen Schwachsinn leisten, nicht jeder gwinnt im Lotto.
W*lfgangam 11.12.2016 | 20:35
Hallo Jutta, es hat ihnen nichts _genommen_, was Sie nicht schon hatten ...sorum wird ein Schuh draus! Was hättens denn gerne gehabt? Rente mit 50 bei 10 Versicherungsjahren mit Zurechnungszeit bis 67 ohne Abschlag? Wenn Sie im Detail die Voraussetzungen für Altersrenten durchgehen, werden Sie bis Jahrgang '57 eine leichte Verbesserung feststellen, ab Jahrgang '58 eine Gleichstellung ...und wenn Ihnen das zu wenig ist, müssen Sie eine neue Gesetzesinitiative einbringen ;-) Gruß w.
Pitteram 12.12.2016 | 08:59
Hallo Alle, ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Frage. Keineswegs wollte ich hier eine Diskussion über den Sinn und Unsinn der Gesetzeslage herbeiführen. Also bitte alle friedlich bleiben! Ich selbst werde zur gegebenen Zeit die für mich richtige Entscheidung treffen. Da ich aber nur noch in Teilzeit arbeiten kann, werde ich vermutlich den frühen Rentenbeginn mit Abschlägen wählen. Zumal ich mir für eine hohe Lebenserwartung keine großen Hoffnungen mache. Wünsche allen eine friedliche Adventszeit Peter
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