1. Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es für Versicherte, die mindestens 63 Jahre alt sind und 45 Versicherungsjahre erfüllt haben. Wurden Sie vor 1953 geboren, können Sie die Altersrente abschlagsfrei ab 63 erhalten. Für die von 1953 bis 1963 geborene Versicherte wird die Altersgrenze schrittweise jährlich um zwei Monate angehoben.
2. Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen besteht, wenn Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (35 VJ) und die Schwerbehinderteneigenschaft nach § 1 Schwerbehinderteneigenschaft von 50 Prozent vorliegt. Entsprechend der Regelung der Anhebung der Altersgrenzen, können Sie diese Rente abschlagsfrei oder mit einem Rentenabschlag von 10,8 Prozent (frühestmöglicher Rentenbeginn) in Anspruch nehmen.