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Experten-Antwort

Kurantrag

von Trebing katja16.06.2014 | 13:41
1211 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Gatte uns ich haben im März gemeinsam eine Reha beantragt. Meine Ehegatte ist bei der Rentenversicherung Hessen ich bei der Rentenversicherung Bund. Ich habe bereits einen Termin zum Beginn der Reha, von meinem Mann haben wir noch gar nichts gehört, wie kann es sein, dass es so unterschiedliche Arbeitsweisen bei einer Rentenversicherung gibt und was kann ich tun, um doch noch gemeinsam reisen zu können. Meine Anrufe in Frankfurt enden seit 4 Wochen alle damit die Akte ist bei den Ärzten ich kann Ihnen nichts sagen . Ich bin ratlos, da aufgrund der Erkrankung meines Mannes es sehr von Vorteil wäre wenn ich dabei wäre

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.06.2014 | 14:50

Hallo Katja Trebing,

bitte informieren Sie die Klinik über den Sachverhalt und verschieben den Termin vorsorglich um etwa 4 Wochen.

Anschließend wenden Sie sich nochmals an die Deutsche Rentenversicherung Hessen und bitten kurzfristig um Entscheidung, da Sie, sofern möglich, zusammen mit Ihrem Ehegatten die medizinische Reha-Maßnahme durchführen möchten.

8 Antworten

Jaam 16.06.2014 | 14:07
Mögliche Ursachen wären, - das noch Befunde von behandelnden Ärzten angefordert worden sind - das überlegt wird den Reha-Antrag umzudeuten (Sie sagen es wäre von Vorteil wenn Sie dabei sind) Ein Bescheid hat grds. eine Gültigkeit von 6 Monaten. Sie können Ihren Termin in der Klinik ganz einfach verschieben. Aber bitte beachten Sie falls Sie von der Krankenkasse zum Antrag aufgefordert worden sind und Krankengeld beziehen dringend Rücksprache zu halten. Ich würde Ihnen raten nochmal anzurufen und den zuständigen Mitarbeiter zu bitten eine Sachstandsanfrage an die ärztl. Abteilung zu schicken.
Jaam 16.06.2014 | 15:13
Bei aller Bescheidenheit, wenn Sie um kurfristige Entscheidung bitten kriegen Sie die gleiche Antwort wie in den letzten 4 Wochen. Sachstandsanfrage ist definitiv besser, da auch die Verwaltungsseite nicht weiß, wann die ärztl. Entscheidung getroffen wird. Um ganz sicher zu gehen schicken Sie per Fax oder Email eine Anfrage, da Sie dann immer noch die möglichkeit haben ggf. Beschwerde einzureichen.
Trebing KatjAam 16.06.2014 | 17:38
Aber an wen kann ich eine Beschwerde schicken, ich laufe bereits seit 30.04.2014 hinterher. Mein Arzt hat schon lange alle Unterlagen abgegeben und wartet auch auf die Bezahlung seiner Auslagen
Trebing KatjAam 16.06.2014 | 17:38
Aber an wen kann ich eine Beschwerde schicken, ich laufe bereits seit 30.04.2014 hinterher. Mein Arzt hat schon lange alle Unterlagen abgegeben und wartet auch auf die Bezahlung seiner Auslagen
Jaam 16.06.2014 | 19:18
Erste Instanz ist immer die Geschäftsführung des jeweiligen Trägers. Einfach ein Schreiben und direkt an die Geschäftsführung adressieren. Aber wie gesagt in Einzelfällen kann es manchmal länger dauern. Daher vielleicht erstmal eine schriftliche Stellungnahme verlangen. Bei Anrufen haben Sie immer das Problem Aussage gegen Aussage
GroKoam 17.06.2014 | 11:31
Wenn Ihr gemeinsam reisen wollt, einfach Urlaub buchen.
Schorscham 17.06.2014 | 11:49
Das sehe ich auch so!
Trebing KatjAam 17.06.2014 | 16:46
Wenn Ihr gemeinsam reisen wollt, einfach Urlaub buchen.
Das sehe ich auch so!
Da sieht man wie schnell falsch geurteilt wird ich möchte nicht die Krankengeschichte meines Mannes offen legen aber glaubt mir die Reha ist für uns alles andere als Urlaub, ich wünsche euch dass ihr beiden Gesund bleibt, damit Ihr Urlaub und keine Reha machen könnt
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