Hallo Claudia,
es ist richtig, dass seitens der Rentenversicherung keine Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der KVdR abgeführt werden, wenn die Hinterbliebenenrente vollständig ruht.
Inwieweit dann eine Krankenversicherung besteht, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da es sich hier um eine Frage aus dem Krankenversicherungsrecht handelt.
Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die zuständige Krankenkasse.