Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

KVdR

von Claudia29.12.2014 | 17:22
1391 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bitte um Antwort zu folgender Fragestellung, auch wenn es eher um das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung geht. Vielleicht kennt sich jemand damit aus? Wegen des Bezugs einer Unfallhinterbliebenenrente ruht die Hinterbliebenenrente vollständig (§93 SGB VI). Damit werden auch keine Beiträge zur KVdR (Vorversicherungszeiten dem Grunde nach erfüllt) abgeführt. Wie ist die Witwe nun krankenversichert, wenn keine sonstige KV-Pflicht besteht? Bis zum Tod des Ehemannes bestand eine Familienversicherung. Besten Dank für eine Antwort! Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

es ist richtig, dass seitens der Rentenversicherung keine Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der KVdR abgeführt werden, wenn die Hinterbliebenenrente vollständig ruht.

Inwieweit dann eine Krankenversicherung besteht, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da es sich hier um eine Frage aus dem Krankenversicherungsrecht handelt.

Wenden Sie sich bitte diesbezüglich an die zuständige Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Sozialröchler?am 29.12.2014 | 22:29
Ihre Fragen zur Krankenversicherung müssen Sie der Krankenkasse stellen. Die Deutsche Rentenversicherung erhält bei der Rentenantragstellung lediglich einen Datensatz über die Entscheidung der Krankenkasse zum Krankenversicherungsverhältnis.
Agnesam 30.12.2014 | 13:15
Hallo @Claudia, es ist ja grundsätzlich richtig das man sich wegen KV-Fragen an seine Krankenkasse wenden soll. Ich fürchte nur das man auch dort mit dieser Frage überfordert sein wird. Die Rentenversicherung ist der Auffassung das KVdR-Pflicht auch dann besteht wenn sich kein Rentenzahlbetrag ergibt und deshalb keine Beiträge zu zahlen sind. Siehe hier: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Einen guten Rutsch wünscht Agnes
W*lfgangam 30.12.2014 | 21:34
Hallo Claudia, allein die 'Nichtzahlung' von Beiträgen (hier aus einer Null-Rente) beendet nicht die Mitgliedschaft in der GKV (siehe Agnes Beitrag). Im Rahmen der KVdR ist die Mitgliedschaft natürlich weiter über den Verstorbenen fortzuführen - sofern keine eigene vorrangige GKV-Mitgliedschaft besteht. Gruß w.
Claudiaam 01.01.2015 | 14:05
Besten Dank an alle für die hilfreichen Hinweise. Eine Frage habe ich noch: wenn die KVdR dem Grunde nach weiter besteht (mangels anderer Einkünfte außer der Unfallhinterbliebenenrenten), auf welches Einkommen werden die KV-Beiträge dann erhoben? Muss die Witwe diese allein aufbringen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026