Im Rahmen der Auskunftspflicht ist es völlig ausreichend und auch sinnvoll bei der Berechnung und auch Entscheidung über die Vorversicherungszeit an die zuständige gesetzliche Krankenkasse als letztendlichen Entscheidungsträger zu verweisen.
VersAmt Sie sind völlig auf dem Holzweg und sollten Ihre Argumentation mal schlüssig erläutern.
Warum sollte der Rententräger Entscheidungen der Krankenkasse übernehmen?
Das kann und darf er gar nicht.
Daher wäre es gut, Sie würden hier im Forum nicht so einen Unsinn verbreiten, sonst glaubt Ihnen das vielleicht sogar ein Laie.[/quote]
Da haben Sie dann halt eine exklusive Meinung, was den Inhalt der Tätigkeit eines VersAmtes angeht. Und dass ein Rententräger nicht die Aufgabe hat, aus ALLEN Bereichen der SozV Auskünfte zu geben ist auch unstrittig und nicht im Widerspruch zu bisher gesagten. Übrigens: über zu gute Auskünfte kenne ich keine Beschwerden. Außer ihrer Nörgelei. Was ich kenne, dass Bürger dankbar sind, wenn ihre Fragen beantwortet werden.[/quote]
Dann geben Sie mal weiter Ihre inkompetenten Auskünfte.
Gegen Einsichtsresistenz ist eben kein Kraut gewachsen.
Im Übrigen haben Sie bisher noch nicht erläutert, warum Versicherungsämter oder auch Auskunfts- und Beratungsstellen der Entscheidungshoheit der Krankenkasse vorgreifen sollten. Warum gelingt Ihnen diese Argumentation wohl nicht?