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KVdR und Zinseinnahmen

von Neurentner24.07.2008 | 10:10
1390 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, habe ca. 13.000 EUR im Jahr Zinseinnahmen. Muss ich davon KV-Beiträge zahlen? und entfällt bei halbem Anteil die Familien-Mitversicherung meiner Ehefrau? Bitte kein "falsches Forum"-Beitrag. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie als Rentner in der KK über die Rente pflichtversichert sind spielen die Zinseinnahmen keine Rolle. Sind Sie freiwillig in der KK versichert und erhalten einen Zuschuss, dann sollten Sie diese Einnahmen Ihrer KK mitteilen.

1 Antworten

Heinricham 24.07.2008 | 10:39
Hallo Neurentner, sicher ist dies eine Frage die nicht unbedingt in dieses Forum gehört. Ihre Angaben sind außerdem sehr knapp gehalten. Ich versuche sie mal zu interpretieren: Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen ob Sie als Rentner versicherungspflichtig sind oder wegen fehlender Vorversicherung freiwilliges Mitglied der GKV sind. Pflichtversicherte Rentner zahlen die Beiträge nur aus der Rente. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen usw. bleiben unberücksichtigt. Freiwillig Versicherte haben ihren Beitrag aus den Gesamteinnahmen zu zahlen (sofern die Krankenkasse davon Kenntnis hat). Zur Familenversicherung gilt folgendes: Familienversicherung besteht nur wenn das Gesamteinkommen der Ehefrau nicht mehr als 355,00 EUR, bzw. bei geringfügig entlohnter Beschäftigung von 400,00 EUR monatlich beträgt. Hier zählen auch die hälftigen Anteile an den Zinserträgen. Dies war allerdings auch schon zu Zeiten als Sie noch kein Rentner waren so. Auch hier gilt: sofern die Krankenkasse davon Kenntnis hat. Heinrich
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