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Experten-Antwort

LAT parallel zur Teilerwerbsminderungsrentenantrag möglich?

von beule27.08.2018 | 13:37
225 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Experten, Ich stellte während einer medizinischen Reha einen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente. Das Gutachten der Reha gibt im Beruf als auch auf dem Arbeitsmarkt eine Beschäftigungsmöglichkeit von 3 - 6 Stunden an. Mein Therapeut hat mir erklärt nach über 4 Jahren Therapie bin ich austherapiert. Jetzt habe ich einen Bescheid über LAT und erst nach dessen Abschluss wird über meinen Teilerwerbsminderungsantrag entschieden. Meine Hoffnung war, da ich noch ungekündigt, aber über ein Jahr nicht arbeitsfähig bin, eine Anpassung zum leidensgerechten Arbeitsplatz Hilfe bekomme. Nun meine Fragen: Muss ich erneut getestet werden ob dass Gutachten der Reha stimmt? Muss ich jetzt bei Vollzeit eine Wiedereingliederung schaffen, was ich nicht mehr kann? Muss ich mit 55 Jahren in eine berufliche Reha oder irgendwelche Belastungstests machen? Und wenn ich nach all den Maßnahmen nur noch eine Vollerwerbsminderungsrente möglich ist, weil mich alles noch zusätzlich belastet? Ich brauche eigentlich Hilfe zur Wiedereingliederung bei 3-6 Stunden. Dies geht aber nur wenn ich die Teilerwerbsminderungsrente bekomme. Was raten Sie mir? Vielen Dank für Ihre hoffentlich umsetzbaren Vorschlag

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ohne Einsicht in die Unterlagen (Entlassungsbericht der durchgeführten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme) ist es schwierig, Aussagen zu treffen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung gilt grundsätzlich die Regelung "Rehabilitation vor Rente". Kommen Rehabilitationsleistungen in Betracht, werden diese vorrangig geprüft.

Vermutlich soll bei Ihnen zunächst festgestellt werden, inwieweit durch LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitation) eine Wiedereingliederung möglich ist.

Grundlage aller Entscheidungen sind immer die vorliegenden aktuellen medizinischen Unterlagen, hier der Entlassungsbericht.

Zu gewährende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind aber vielfältig und individuell.

Im Hinblick auf den bereits vorliegenden Bescheid über die LTA rate ich Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Rehafachberater zu vereinbaren. Dabei können Sie die aktuelle Situation zu besprechen, sowie offene Fragen bezüglich möglicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitationsmaßnahmen) und auch hinsichtlich der Teilerwerbsminderungsrente zu klären, was bei dem von Ihnen genannten Leistungsvermögen von 3 -6 (3 – unter 6 Stunden?) Stunden wichtig wäre.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Petraam 27.08.2018 | 17:04
Dazu habe ich an die Experten auch eine Frage. Kann man tatsächlich auch einen Antrag auf „nur“ eine Teilerwerbsminderungsrente stellen? Das gibt es doch gar nicht oder? LG
Deutsche Rentenversicherung
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