Ohne Einsicht in die Unterlagen (Entlassungsbericht der durchgeführten medizinischen Rehabilitationsmaßnahme) ist es schwierig, Aussagen zu treffen.
Bei der Deutschen Rentenversicherung gilt grundsätzlich die Regelung "Rehabilitation vor Rente". Kommen Rehabilitationsleistungen in Betracht, werden diese vorrangig geprüft.
Vermutlich soll bei Ihnen zunächst festgestellt werden, inwieweit durch LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitation) eine Wiedereingliederung möglich ist.
Grundlage aller Entscheidungen sind immer die vorliegenden aktuellen medizinischen Unterlagen, hier der Entlassungsbericht.
Zu gewährende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind aber vielfältig und individuell.
Im Hinblick auf den bereits vorliegenden Bescheid über die LTA rate ich Ihnen, ein Beratungsgespräch mit einem Rehafachberater zu vereinbaren. Dabei können Sie die aktuelle Situation zu besprechen, sowie offene Fragen bezüglich möglicher Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitationsmaßnahmen) und auch hinsichtlich der Teilerwerbsminderungsrente zu klären, was bei dem von Ihnen genannten Leistungsvermögen von 3 -6 (3 – unter 6 Stunden?) Stunden wichtig wäre.