Hallo Herr Kruger,
derzeit müssen Sie nichts melden, es sei denn durch die eingetragene Lebenspartnerschaft hat sich Ihre Adresse oder Bankverbindung geändert.
Was Sie momentan zum Glück noch nicht betrifft, aber erwähnenswert ist, dass Sie gegenseitig auch einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.