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Experten-Antwort

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Burghard19.07.2018 | 06:38
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Situation stellt sich derzeit wie folgt da. Ich bin aus der Reha arbeitsunfähig , aber mit einem Leistungsvermögen von über sechs Stunden im derzeitigem Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entlassen worden. Die Wiedereingliederung ist aus Sicht des Arbeitgebers nicht erfolgreich verlaufen. Ich sehe es genauso. Mir wurden Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bis 2021 in Form eines Eingliederungszuschußes oder Praktikum genehmigt, worauf sich mein Arbeitgeber aber nicht einlassen wird. Stattdessen werde ich zum Betriebsarzt geschickt, mit dem Auftrag, das dieser untersuchen soll, ob ich noch vollschichtig einsetzbar wäre. Sollte der Betriebsarzt mich als nicht vollschichtig einsetzbar sehen und der Arbeitgeber bietet mir keine Arbeitsplätze unter sechs Stunden an, weil es einfach keine gibt, gäbe es trotzdem Unterstützungsmöglichkeiten der Rentenversicherung zum Beispiel in Form einer Umschulung oder wird man sich immer auf den positiven Rehaentlassungsbericht berufen. Ich bin 44 und seit 27 Jahren beim gleichen Unternehmen der Deutschen Post AG, tätig.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Burghard,

welche Möglichkeiten es in Ihrem Fall noch gibt, sollte im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit Ihrem Fachberater für Rehabilitation geklärt werden.

Allgemeine Informationen finden Sie in der Broschüre "Berufliche Rehabilitation: Ihre neue Chance"

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.pdf?__blob=publicationFile&v=23

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