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Leistungen für den Arbeitgeber

von schnuffi02.04.2007 | 17:35
1758 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich hätte eine Frage und zwar beende ich in demnächst meine Umschulung, ist es möglich wenn ich einen Arbeitgeber gefunden habe ich von der Rentenversicherung diese Leistungen für den Arbeitgeber bekomme? Oder muß ich mich Arbeitslos melden. Habe Schwerbehindertenausweis.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 03.04.2007 | 12:07

Sollten Sie einen Arbeitgeber finden, besteht für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit eines Eingliederungszuschusses. Dies ist mit dem Fachberater des zuständigen Rentenversicherungsträgers abzuklären. Sollten Sie keinen Arbeitgeber haben, melden Sie sich beim Arbeitsamt arbeitslos und erhalten für drei Monate ein Anschlußübergangsgeld.

3 Antworten

Sozialrechtsex_perteam 02.04.2007 | 19:49
Wenn Sie einen Arbeitgeber gefunden haben, der Sie einstellen will, muß dieser Arbeitgeber VOR SCHRIFTLICHEM Vertragsabschluß die entsprechenden Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie im SGB III. Die Rentenversichrungsträger sind dafür nicht zuständig.
Insideram 03.04.2007 | 08:38
Hier irren sie. Die DRV kann im Anschluß an eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben weitere Leistungen gewähren, um eine dauerhafte Wiedereingliederung zu erreichen. Hier muss der neue Arbeitgeber allerdings deutlich machen, das eine Einarbeitúng erforderlich ist. Schnuffi sollte sich umgehend mit dem Reha Fachberater in Verbindung setzen und nach der grundsätzlichen Gewährung eines Eingliederungszuschusses fragen. Außerdem sollten die sogenannten "Mobilitätshilfen" thematisiert werden.
Sozialrechtsex_perteam 03.04.2007 | 11:56
Die Rehabilitationsträger können nach dem SGB IX m.E. nur dann Leistungen erbringen, wenn die prognostizierte Leistungsminderung im Erwerbsleben behinderungsbedingt ist. Die Bundesagentur hat andere Möglichkeiten und sollte so früh wie möglich eingebunden werden. Außerdem ist es unschädlich, sich an einen unzuständigen Träger zu wenden. Es bietet sogar gewisse Vorteile.
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