Hallo "Wolle",
wir schließen uns den Aussagen von "KSC" an. Insbesondere bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben orientiert sich der Leistungsumfang stark an den Bedürfnissen und Umständen im Einzelfall.
Es gibt also keinen pauschalierten Zeitraum, in dem Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber gewährt werden kann. Gleiches gilt für einen evtuellen Zuschuss zu den Kosten für den Kranschein.
Wenden Sie sich deshalb bitte umgehend an Ihren Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Ihr Experte