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Experten-Antwort

Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben

von Wolle27.07.2011 | 16:43
1666 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo.Ich bin 53 jahre alt und habe einen Wirbelsäulenschaden und Morbus Dypuytren ich werde zum 31.7 ausgesteuert und kann meinen beruf als Auslieferungsfahrer für Getränke nicht mehr ausüben. ich habe einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen. Auch habe ich eine Firma gefunden die mich einstellen will. Der Beruf wurde soweit auf meine Behinderung angepasst und es wird auf jeden Fall ein Arbeitsplatz auf Dauer. Wieviel und wie lange zahlt die Rentenversicherung Eingliederungszuschuß an den Arbeitgeber. werden auch eventuelle Kosten pür den Kranschein übernommen? Vielen dank für die antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Wolle",

wir schließen uns den Aussagen von "KSC" an. Insbesondere bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben orientiert sich der Leistungsumfang stark an den Bedürfnissen und Umständen im Einzelfall.

Es gibt also keinen pauschalierten Zeitraum, in dem Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber gewährt werden kann. Gleiches gilt für einen evtuellen Zuschuss zu den Kosten für den Kranschein.

Wenden Sie sich deshalb bitte umgehend an Ihren Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.

Ihr Experte

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3 Antworten

KSCam 27.07.2011 | 17:01
Das klären Sie bitte mit dem Rehaberater Ihres RV Trägers, der die LTA bewilligt hat. Dauer und Höhe solcher Zuschüsse und die Frage ob und welche Zusatzscheine finanziert werden richtet sich nach dem Einzelfall.
Wolleam 28.07.2011 | 09:30
Danke für die Antworten. Ich habe den Antrag des Arbeitgebers an die RV getern abgeschickt und warte nun auf Nachricht der RV. Beitrag kann alsio geschlossen werden.
Wolleam 07.08.2011 | 13:16
Ich habe gestern den Antrag zurückbekommen. Die Rentenversicherung hat ihn abgelehnt mit der Begründung, dass die Arbeit nichts für mich wöäre und ich oft schwer heben müsste und sie denken, dass es keine Dauerbeschäftigung werden würde. Entweder können die nicht lesen oder der Bearbeiter war betrunken. In der Arbeitsplatzbeschreibung steht gelegentlich heben bis 10kg ansonsten nicht. Für schwerere Arbeiten bekomme ich einen Helfer. Natürlich werde ich dagegen Berufung einlegen und wenn nötig auch den VDK und einen Anwalt einschalten. Ich denke nicht, das ich mit 53 jahren noch einmal einen Arbeitgeber finde der mich einstellt mit den Beschwerden die ich habe. Es ist der Rentenversicherung wohl egal ob ich harz 4 bekomme oder nicht. Dann sollen die doch etwas für mich suchen. Dafür sind sie nicht in der lage. Auch weiß das AA nicht was sie mir anbieten sollen. Auf jeden Fall lasse ich es darauf ankommen. Wie stehen meine Chancen ?
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