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Experten-Antwort

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Marion09.07.2011 | 10:44
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20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hab gerade ein Schreiben von der DRV bekommen. Hab einige Leistungen in Anspruch genommen u. a. meine Rehaausbildung, Weiterbildung etc., Im Schreiben vom DRV steht u. a. .....das Ziel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist die möglichst dauerhafte berufliche Eingliederung in das Erwerbsleben. Dieses Ergebnis konnte mit den erbrachten Leistungen bisher nicht erreicht werden. Die Gründe hiefür sind u. a. - mangelnde Erfolgsaussichten. Bei dieser Sachlage ist zur Zeit nicht von der Erfolgsaussicht, eine dauerhafte Eingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen, auszugehen. Es ist nicht zu erwarten, das weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben diesen Integrationsauftrag erfüllen können. Aus diesem Grunde schließen wir den Vorgang ab ." .... Bin 51 Jahre alt, arbeitsuchend ohne Leistung seit 2005 (mit Unterbrechnungen wo ich Weiterbildungen machte).Schwerbehindert zu 30 % und bin gleichgestellt. Die DRV sagt ja selbst, "mangelnde Erfolgsaussichten" als Bürokauffrau (umgeschult 2002-2005 von der DRV finanziert), seit dem bin ich auf der Suche nach Arbeit. Diverse Weiterbildungen mit sehr gutem Abschluss, aber "mangelnde Erfolgsaussicht"! Kann ich die EM-Rente beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie das BSG in dem in der Rechtlichen Arbeitsanweisung zu § 33 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB 9) zitierten Urteil (Az.: 13 RJ 79/93 vom 16.06.1994) festgestellt hat, besteht die Leistungsverpflichtung des Rehabilitationsträgers solange fort, bis entweder der behinderte Mensch dauerhaft in das Erwerbsleben eingegliedert ist oder aber die magelnde Erfolgsaussicht von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben festgestellt wird. Mangelnde Erfolgsaussicht ist dabei gegeben, wenn das Rehabilitationsziel nicht mehr erreicht werden kann. Ziel der Leistungen zur Teilhabe ist es, den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern. Unter Hinweis auf § 4 Abs. 2 SGB 9 hat der Rehabilitationsträger die erforderlichen Leistungen so vollständig und umfassend zu erbringen, dass Leistungen eines anderen Trägers nicht erforderlich werden.

Das angegebene Urteil ist beispielsweise hier zu finden:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?chosenIndex=69312nv&templateID=vollbild&xid=81469

In Ihrem Fall wurde das Verfahren wegen mangelnder Erfolgsaussichten beendet. Offensichtlich wurden keine Leistungsmöglichkeiten zur Teilhabe mehr gesehen, um Sie dauerhaft in das Erwerbsleben eingliedern zu können. Es besteht für Sie die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch zu erheben und damit eine Überprüfung dieser Entscheidung herbeizuführen bzw. einen neuen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe zu stellen.

Ob eine Umdeutung in ein Rentenverfahren erforderlich ist, wird vom Rentenversicherungsträger bereits während des Verfahrens über die Leistung zur Teilhabe geprüft.

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19 Antworten

Volkeram 09.07.2011 | 12:08
Es ist eigentlich etwas ungewöhnlich , das Sie bisher seit der Umschulung in 2005 - also seit 6 Jahren - als Bürokauffrau keine Stelle ( wenn auch nicht in Vollzeit , dann wenigstens in Teilzeit ) gefunden haben. Die Gründe dafür lassen sich natürlich ohne Kenntnis des Einzelfalles nicht beurteilen. Ihr relativ schon hohes Alter, die Schwerbehinderung, null Berufserfahrung als Bürokauffrau, womöglich Erkrankungen etc. sind natürlich alles schwerwiegende Hindernisse für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben. Fakt ist, das die RV lt. Schreiben von heute bezüglich Teilhabe am Arbeitsleben bei ihnen mit ihrem Latein am Ende und damit für alle Zeit " durch " ist. Eine weitere z.b. Umschulung oder andere Massnahmen ( sie haben ja schon einiges absolviert ) wären wohl auch sinnlos. Das Schreiben sagt eindeutig aus, das Sie sich in Zukunft solch einen weiteren Antrag sparen könnnen. Nachdem was Sie schildern und welche Leistungen ihnen die RV bereits alles bewilligt hat, ist dies ja auch zumindest aus Sicht der RV ( und vor allem auch aus Kostengründen ) absolut nachvollziehbar. Letztlich ist es auch einfach so, das die Rentenversicheung ja nicht die Risiken des Arbeitsmarktes abdecken kann und soll. Die Vorausstezungen um einen neuen Job zu bekommen hat ihnen die RV ja durch die Finanzierung der Umschulung ermöglicht , der Rest - also dann wirklich auch einen Job zu bekommen - ist dann nicht mehr Sache der RV sondern der Agentur für Arbeit und ihre natürlich. Und natürlich können Sie auch jederzeit einen EM-Antrag stellen. Da Sie zu ihrer gesundheitlichen Situation aber nichts geschrieben haben, kann man zu den Erfolgsaussichten nichts sagen. Aus ihren Ausführungen und vor allem aus dem Schreiben der RV geht aber nicht hervor, das Sie womöglich in irgendeiner Form Erwerbsgemindert wären. Interpretieren Sie das Schreiben der RV also bitte in dieser Hinicht nicht falsch. Nur weil ihnen die RV jetzt keine Teilhabe am Arbeitsleben mehr genehmigen wird, heisst das noch lange nicht das Sie auch EM sind !
KSCam 09.07.2011 | 12:09
Beantragen kann man immer alles, was dabei jedoch herauskommt ist de andere Frage. Ich verstehe die Aussagen so, dass weitere Aus- und Fortbildungen Ihre Chance nicht mehr verbessern können und deshalb nicht finanziert werden. Ob das aber heißt, dass Sie Rente bekommen, weil Sie auch überhaupt nichts mehr machen könne, vermag niemand im Forum zu sagen, weil keiner hier genaues über Ihren bisherigen Werdegang und die gesundheitlichen Probleme weiß. Was haben Sie denn genau beantragt, was ist Ihr Ziel? Die Rente weil nichts mehr geht - oder der Wunsch zu arbeiten und Hilfen zu bekommen das Ziel Arbeit zu erreichen?
Nixam 09.07.2011 | 12:14
Eine Einschätzung, ob Sie eine EM-Rente bewilligt bekommen oder nicht, kann man hier im Forum nicht geben, da dies von zahlreichen Faktoren abhängig ist. Stellen Sie doch einfach einen EM-Rentenantrag und warten Sie einfach ab, was auf Sie zukommt. Nix
Marionam 09.07.2011 | 12:20
Hallo, bin stark sehbehindert, kann nicht lange sitzen oder stehen. Warum ich keine Arbeit finde, das möchte ich auch wissen..., man sollte die AG danach fragen, warum man mich nicht einstellen mag. Alter? Schönheit? Schwerbehindert? Keine Erfahrung? Woher weiß ich es....? Arbeitsagentur erhalte ich keine Unterstützung. Nach der Umschulung hab ich alles versucht, Weiterbildungen, Praktikas etc.. Der RV hab ich mehrmals mitgeteilt, wo ich noch Defizite hab und dort Intensivkurse gerne hätte, aber bei der RV stößt man auf taube Ohren, vor allem bei dem Rehaberater. Ich weiß nicht mehr weiter...
Volkeram 09.07.2011 | 12:37
Ja, dann bleibt ihnen wohl tatsächlich nur noch einen EM-Antrag zu stellen. Viel Erfolg.
Marionam 09.07.2011 | 12:45
Hallo Volker, danke, das brauch ich auch.
Marionam 09.07.2011 | 13:07
Hallo KSC, soll ich jetzt Schuld daran sein, das mich keiner einstellt? Und ja, ich als AG würde mich einstellen.
KSCam 09.07.2011 | 13:00
"Warum ich keine Arbeit finde, das möchte ich auch wissen..., man sollte die AG danach fragen, warum man mich nicht einstellen mag. Alter? Schönheit? Schwerbehindert? Keine Erfahrung? Woher weiß ich es....?" Da gäbe es schon einige Antworten: Gerade im Bürobereich findet jeder Arbeitgeber : wesentlich jüngere Arbeitskräfte welche, die nicht bereits seit 6 Jahren aus dem Arbeitsleben draußen sind Menschen ohne gesundheitl. Einschränkungen Leute die EDV mäßig sicherlich viel mehr drauf haben - die heute 20 - 30 Jährigen schlagen da "ohne jeden Kurs" jeden Menschen der Altergruppe Ü 50 locker...und das holen die Menschen Ü 50 auch nicht auf, auch wenn Sie noch 10 weitere Kurse besuchen... Eine - zugegeben unfaire Frage an Sie zum Schluß: Würden Sie als Arbeitgeber sich einstellen angesichts der oben beschriebenen Konkurrenz?
Sabine50am 09.07.2011 | 13:28
Hallo Marion! Eine Frage am Rande! Sie schreiben Sie sind stark sehbehindert haben aber nur 30 % Schwerbehinderung das verstehe ich jetzt nicht ganz! stark ist immer so eine Definition! Ich schreibe das weil ich selber sehbehindert bin! MfG Sabine
Volkeram 09.07.2011 | 13:45
Ich hab mal grad nachgeschaut...Anhaltspunkte GdB. Ist im Net ja alles abrufbar. Bei Verlust der Sehkraft auf einem Auge gibt es leider tatsächlich nur 30 % GdB. Die Sehkraftbeeinträchtigung auf dem anderen Auge wird - wenn Sie durch eine Sehhilfe - ausgeglichen werden kann kann, gar nicht berücksichtigt. Insofern sind die 30% schon korrekt. Aber der GdB hat ja mit der EM-Rente nicht - gar nichts - zu tun. Insofern würde Marion ja auch ein höherer GdB für die EM-Rente nix bringen...
Marionam 09.07.2011 | 13:32
Hallo Sabine50, auf dem rechten Auge seit Geburt blind, auf dem li. Auge zu 75 % Sehkraft. Ohne Sehhilfe geht gar nichts mehr und ich kann auch nicht allzu lange am PC sitzen.
Sabine50am 09.07.2011 | 13:44
Hallo Marion! Das ist eben genau so ein Problem das mich extrem nervt das der Schwerbehindertengrad bei Sehenbehinderten im Verhältnis zu anderen Behinderung, dass ist meine Meinung schlechter eingestuft wird als Manche andere Behindertenarten! Ich habe auf dem LA 10 % und auf dem RA 60 % dazu noch Gesichtsfeldausfälle und eine Kurzsichtigkeit von 8 dpt auf dem RA (also kein Führerschein) außerdem ein Augenzittern auf beiden Augen alleine für diese Behinderung würde ich auch nur die besagten 30-40 % bekommen! Sowas ärgert mich gewaltig! Das hilft Ihnen jetzt nicht weiter ich weiß aber es war für mich von Interesse! MfG Sabine
Sabine50am 09.07.2011 | 13:52
Hallo Volker! Sie haben natürlich Recht das spielt keine bzw. nur eine geringfügige Rolle! Für mich als selber Betroffenen war es eben von Interesse! MfG Sabine
Volkeram 09.07.2011 | 14:09
Ja ist für mich doch auch von Interesse. Habe 60% GdB und das - nach 7 Jahren der Befristung - endlich seit gestern UNBEFRISTET ! Hurra.
Sabine50am 09.07.2011 | 14:42
Hallo Volker! Ja für mich eben auch! Die 60 % insgesamt habe ich auch unbefristet! Aber ich muss sagen Sie machen das Klasse in diesem Forum! Dickes Lob von mir! Gruß Sabine
Nixam 09.07.2011 | 16:55
"Nach der Umschulung hab ich alles versucht, Weiterbildungen, Praktikas etc.. Der RV hab ich mehrmals mitgeteilt, wo ich noch Defizite hab und dort Intensivkurse gerne hätte, aber bei der RV stößt man auf taube Ohren, vor allem bei dem Rehaberater." Das Problem: Die Rentenversicherung kann Ihnen weitere Kurse....auch spezialisierte....nur dann gewähren, wenn Sie schriftlich einen potenziellen Arbeitgeber vorweisen können, der bereit ist, Sie einzustellen, wenn Sie diesen oder jenen Kursus absolvieren. Einfach ins Blaue hinein Kurse bewilligen kann Ihnen der RV-Träger nicht. Das ist hier das Problem, vor dem Sie stehen. Haben Sie einen Vermittlungsbescheid von der RV erhalten? Wenn Sie mit diesem Bescheid einen Arbeitgeber aufsuchen und ihm erklären, daß die RV finanzielle Hilfen in Form von Lohnzuschuß z.B. für 6 Monate anbietet oder falls erforderlich einen für diesen Betrieb erforderlichen speziellen Kurs (für eine Qualifikation, welche Sie evtl. vorweisen müssen), dann muß dieser Arbeitgeber schriftlich/telefonisch mit der DRV Kontakt aufnehmen und die Kostenübername regeln, nachdem er schriftlich erklärt hat, Sie nach Absolvieren besagten Fortbildungskurses Sie in ein unbefristetes Dauerarbeitsverhältnis einzustellen. Davor aber genau streuben sich die Arbeitgeber. Viele Grüße Nix
Marionam 10.07.2011 | 10:13
Hallo an Alle, vielen Dank für die netten Antworten. Ich weiß nur nicht mehr, wie es mit mir weiter gehen soll? Ich weiß schon nicht mehr, wie viel Ordner ich seit 2005 - dicke Ordner - mit Absagen und Bewerbungen hab... Ich selber kann mir keine Weiterbildung finanziell leisten - Wovon auch? Arbeitsagentur - keine Chance! Also, was bleibt mir noch übrig! Wenn ich dem AG sage, wenn es mal zum Vorstellungsgespräch - bis dahin kam ich schon oft - sagen muss, das ich nicht 6 - 8 Std. vorm PC sitzen kann? Öfters Pause machen muss etc.? Was also bleibt da noch übrig
Marionam 10.07.2011 | 17:06
Hallo, ich hab etwas gefunden. Kann mir jemand erklären, was das genau auf sich hat? Bitte! ... R9 Umfang von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Ist in der Vergangenheit davon ausgegangen worden, dass das Rehabilitationsverfahren mit dem erfolgreichen Abschluss einer berufsfördernden Leistung abgeschlossen war, hat das BSG mit dem Urteil vom 16.06.1994, 13 RJ 79/93 (SozR3 5090 § 5 Nr. 2) den Aufgabenbereich ausgeweitet. Nach diesem Urteil besteht der rehabilitative Auftrag der Rentenversicherung so lange fort, bis entweder der Rehabilitand dauerhaft in das Erwerbsleben eingegliedert ist oder die mangelnde Erfolgsaussicht weiterer berufli-cher Rehabilitationsmaßnahmen (nunmehr Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) festgestellt wird. Die berufliche Eingliederung gilt mithin erst als vollendet, wenn eine Erwerbstätigkeit auf einem Dauerarbeitsplatz aufgenommen wird. Das BSG sieht hier eine Gesamtverantwortung des Rehabilitationsträgers, der für das Gelingen der Rehabilitation - sowohl in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich als auch in Bezug auf die reibungslose Verzahnung mit Leis-tungen anderer Träger - verantwortlich ist. Dabei wird auf § 4 Abs. 2 SGB 9 hingewiesen, wonach jeder Träger im Rahmen seiner Zuständigkeit je nach Lage des Einzelfalles die erforderlichen Leistungen so vollständig und umfassend zu erbringen hat, dass Leistun-gen eines anderen Trägers nicht erforderlich werden. Dies hat zur Folge, dass nach bereits durchgeführten Leis-tungen, z. B. dem erfolgreichen Abschluss einer Weiterbildung, weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich werden können. Gefunden unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?= SGB9 22R9 Ich danke Euch. Marion
Marionam 11.07.2011 | 12:44
Danke für die Antwort. Jetzt weiß ich nicht, was ich eher machen soll.. Widerspruch einlegen oder EM-Rente beantragen? EM-Rente besteht da Aussicht auf Erfolg?
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