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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Hobikussi26.08.2007 | 18:12
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Liebes Forum, ich habe kürzlich meine Umschulung erfolgreich beendet und bin nun auf Arbeitssuche. Gibt es auch nach der Umschulung noch Unterstützung bei der Vermittlung und Arbeitssuche (z.B.Vermittlungsgutschein o.ä.)? Welche Vorraussetzungen müssen für Kraftfahrzeughilfen gegeben sein?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von "Nix" ist nichts hinzuzufügen.

2 Antworten

Nixam 27.08.2007 | 06:39
Bitte informieren Sie sich bei dem betreuenden Fachberater für Rehabilitation...oder bei uns... :-) Nach Abschluss einer Umschulung haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten Vermittlungsbescheid zu erhalten.Hierin sagt Ihnen der RV-Träger pauschal zu, im Falle, dass Sie einen leidensgerechten Arbeitsplatz finden, Lohnzuschüsse an den Arbeitgeber zu zahlen, dafür dass er Sie einstellt. Auch gibt Ihnen dieser Bescheid die Sicherheit, dass Sie im Falle einer notwendigen behinderungsbedingten Arbeitsplatzumgestaltung ebenfalls - bei einer konkreten Einstellung bei einem Arbeitgeber - die vollen Kosten vom RV-Träger erstattet bekommen, welche für eine behinderungsbedingte Arbeitsplatzumgestaltung erforderlich ist.Zeigen Sie diesen Bescheid "Vermittlung leidensgerechter Arbeitsplatz" bei potenziellen Arbeitgeber vor, und ist dieser gewillt, Sie aufgrund Ihrer Qualifikationen einzustellen, so erhöht dieser Bescheid Ihre Einstellungschancen, wenn der Arbeitgeber die angebotenen Hilfen - Lohnzuschüsse etc. in Anspruch nehmen will. Er braucht dann nur noch mit der DRV Kontakt aufzunehmen. Bei der Kfz-Hilfe nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung KfzHV gibt es einen festen Zuschuss bei Beschaffung eines Neufahrzeugs von höchstens EUR 9.500,--, wenn Ihr Nettoverdienst nicht höher als EUR 980,-- beträgt. Bis Nettoentgelt EUR 1.105,-- erhalten Sie EUR 8.360,-- bis Nettoentgelt EUR 1.225,-- erhalten Sie EUR 7.220,-- bis Nettoentgelt EUR 1.350,-- erhalten Sie EUR 6.080,-- usw. Zusätzlich werden die vollen Kosten für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung übernommen. Haben Sie keine Fahrerlaubnis(Führerschein), gibt es ebenfalls Zuschüsse. Voraussetzung: a)Sie müssen nicht nur vorübergehend auf das Auto angewiesen sein(Dauerarbeitsplatz liegt vor) b)Sie können das Fahrzeug selbst führen oder es ist gewährleistet, dass eine Dritte Person das Fahrzeug für Sie führt. Die Voraussetzungen sind auch bei Heimarbeitsplätzen zu Hause erfüllt,wenn das Fahrzeug benötigt wird, um zu verarbeitendes Material/Ware abzuholen oder wegzubringen. Dann haben Sie einen Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe nach KfzHV. Viel Erfolg! Ihr Nix
???am 27.08.2007 | 06:52
Machen Sie einen Termin mit Ihrem Reha-Fachberater und besprechen Sie die Sache mit ihm. In der Regel ist ein Eingliederungszuschuss sicher drin. Alternativ sind zusätzliche Kurse möglich, wenn Sie eine Einstellungszusage haben, der Arbeitgeber jedoch noch zusätzliche Kenntnisse fordert, die Ihnen in der Ausbildung nachweislich nicht vermittelt wurden. Vermittlungsgutscheine gibt es meines Wissens bei der DRV nicht. Die Hürden für eine Kraftfahrzeughilfe sind recht hoch. 1. Voraussetzung ist, dass das Kfz für die Ausübung einer Berufstätigkeit benötigt wird. Ohne Arbeitsvertrag läuft da also gar nichts. Außerdem müssen Sie soweit behindert sein, dass Sie die öffentlichen Verkehrsmittel nicht mehr nutzen können.
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