hallo ihr ich beziehe weder alg1 noch alg2.habe nix außer mein 165eurojob.nu muß ich zur arbeitserprobung/eignungsabklärung für eine Woche ins bfw.hab ich anspruch auf überbrückungsgeld/übergangsgeld?meine sachbearbeiterin meinte nein.
20.01.2009, 07:21
von
Nix
Die von Ihnen angetretene Arbeitserprobung ist eine Feststellungsmassnahme im Rahmen des Verwaltungsverfahrens zur Entscheidung über weitere Leistungen zur Teilhabe am ARbeitsleben und löst daher keinen Übergangsgeldanspruch aus.
Vielmehr ist die vorher gezahlte Leistung weiterzuzahlen.
Nix
20.01.2009, 11:07
Experten-Antwort
Nein, ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht.