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Experten-Antwort

Lohnersatzleistung - Riester

von Utell20.05.2015 | 14:46
1422 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wie werden Lohnersatzleistungen bei der Versicherung zur Riesterzulage gemeldet? Wie wird die rückwirkende EU-Rente für ein Jahr berechnet, wenn alle drei Lohnersatzleistungen (Krankengeld, Unterhaltsgeld und Arbeitslosengeld) angefallen sind. Über die Bescheinigungen, die ich von der Rentenversicherung bekommen habe, kann das niemand erkennen. Der Auszug war nach meiner Meinung unvollständig, weil das Unterhaltsgeld nicht berücksichtigt wurde. Meine Riester-Zulage ist jetzt in der Schwebe und hängt davon ab, was ich jetzt im Feststellungsantrag schreibe. Die Höhe der EU- Rente, die mir im nachhinein gewährt wurde ist durch die Bescheinigungen nicht eindeutig berechenbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Utell,

Sie können über Ihren Anbieter innerhalb von zwei Kalenderjahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei Ihrem Anbieter die Zulagen beantragen.

Innerhalb eines Jahres nach der Jahresbescheinigung Ihres Anbieters über die Zulagen können Sie bei Ihrem Anbieter schriftlich einen Antrag auf Festsetzung der Zulage stellen, sofern Sie mit der Entscheidung über Ihren Zulagenantrag nicht einverstanden sind.

Somit ist eine eventuelle (falsche) Festsetzung der Zulage im Nachhinein immer noch korrigierbar.

Sollte aber für den Zulagenantrag noch genügend Zeit sein, so sollten Sie vorab bei Ihrem Rentenversicherungsträger abklären, ob und warum das „Unterhaltsgeld“ bei Ihrer „EU-Rente“ nicht berücksichtigt wurde bzw. ob die Höhe der „EU-Rente“ doch richtig berechnet wurde?

Bei „Lohnersatzleistungen“ ist für die Berechnung des Mindesteigenbeitrages und somit für die Feststellung der Zulage im Fall, dass Ihre beitragspflichtigen Einnahmen höher sind, als der tatsächliche Zahlbetrag der „Lohnersatzleistung“ der tatsächliche Zahlbetrag maßgeblich.

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3 Antworten

Aufkläreram 20.05.2015 | 19:35
Kann ja auch nicht sein, weil es seit 2001 keine EU-Renten mehr gibt.
Ute Lutzeam 21.05.2015 | 09:25
Selbstverständlich gibt es noch EU-Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsrente ist für Leute, die später als 1961 geboren sind, seit 2001 abgeschafft.
Aufkläreram 21.05.2015 | 13:40
Falsch! Seit 2001 gibt es nur noch Renten wegen teilweiser oder vollständiger ErwerbsMINDERUNG. Wer vor 1961 geboren wurde, genießt Vertrauensschutz und kann eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten. Sowohl die "EU-Renten" als auch die "BU-Renten" wurden vor 15 Jahren abgeschafft. Schauen Sie mal in Ihrem Rentenbescheid nach, ob dort irgendwo etwas von "ErwerbsUNFÄHIGKEIT" steht. Ich wette mit Ihnen, dass dort nur von "ErwerbsMINDERUNG" die Rede ist.;-)
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