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LTA, Arbeitgeber hat für mich keinen Arbeitsplatz in der Firma, was nun?

von Klaus5217.02.2017 | 20:50
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4 Antworten

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Hallo, Mein LTA wurde genehmigt und es kam für mich nur ein innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel in Frage. Ich sollte laut DRV mit meinem Arbeitgeber ein klärendes Gespräch führen. Hatte versucht ein Termin zu machen und es wurde auch seitens des Arbeitgebers mit mir Kontakt aufgenommen und mir ein Terminvorschlag unterbreitet. Auch welche Personen dort teilnehmen wollten, auch der Betriebsarzt. Nun mußte ich erstmal zum Betriebsarzt, weil er mich noch nicht kannte, obwohl ich 20 Jahre in der Firma bin. Zu diesem werden nur ausgesuchte bzw. spezielle Mitarbeiter hingeschickt, wegen G41- Untersuchung. Dort war ich nun vorstellig und beredet alles mit ihm, auch er stellte fest, nach Sichtung alles Unterlagen der anderen Ärzte, das für mich nur ein innerbetrieblicher Arbeitsplatzwechsel in Frage kommt. Er erzählte mir, das die Personalleiterin, den Termin bei der ihm abgesagt wurde zum Gespräch der Geschäftsführung. Ich war erstmal vertust. Nun wurde mir 2 Tage vor Gesprächstermin telefonisch mitgeteilt das der Gesprächstermin komplett von der Geschäftsführung abgesagt wurde. Mit dem Grund, man will warten was passiert nach der OP und Genesungsphase. Jetzt hatte ich dem Chef nochmals eine persönliche Nachricht geschrieben, wo ich gebeten habe um eine Bescheinigung das ich dann wieder nach allem, wieder in die Firma einsteigen kann, in einem anderen Arbeitsplatz der meinem leiden entspricht. Grund ist: ich darf nach der OP und nach der Genesungsphase meinen bisherigen Job nicht mehr ausüben. Darf keine schweren lasten mehr bewegen usw. Er schrieb mir jetzt zurück, das es für mich keinen adäquaten Arbeitsplatz hat oder erstellt. Er würde mit sich reden lassen, meinen bisherigen Arbeitsplatz zu erleichtern, aber keinen neuen leidensgerechten. Obwohl er weiß, das ich den bisherigen Job nicht mehr ausüben darf und kann. Ich wollte mit dieser Bescheinigung zur DRV gehen und über die LTA, dann die notwendigen Weiterbildungen beantragen die dafür nötig sind. Nun habe ich aber keine Bescheinigung vom Chef, kann ich trotzdem die Weiterbildungen beantragen? Was passiert nun weiter? Gruß Klaus52

4 Antworten

KSCam 17.02.2017 | 22:07
Wenn ich Sie richtig verstehe hat die Firma doch Erleichterungen angeboten. Entweder Sie versuchen ob das geht oder es gibt in dieser Firma wohl nichts mehr. Dass die Firma vor einer OP keine konkreten Zusagen macht ist eigentlich verständlich. Was würde es bringen etwas zu organisieren was nach der OP vielleicht gar nicht geht - wäre nur unnötige Arbeit - insofern kann man den AG eigentlich verstehen. Angesichts Ihres Alters würde ich es zumindest versuchen ob die "Erleichterungen" es Ihnen wieder ermöglichen dort zu arbeiten. Wenn das nicht geht oder Sie es erst gar nicht versuchen sehe ich folgende Konsequenz: dann werden Sie zunächst mal arbeitslos und müssen sich eine andere Arbeit suchen. Mit der DRV können Sie dann besprechen was im Rahmen der LTA machbar ist. Ein Einarbeitungszuschuß und / oder die Finanzierung von Kursen die im neuen Job gebraucht werden. Ob Sie etwas passendes finden wird sich zeigen und ist letztlich Ihr Risiko. Wenn Sie nichts finden rutschen Sie möglicherweise in die Langzeitarbeitslosigkeit. So gesehen ist überlegenswert es im alten Betrieb zumindest zu versuchen.
Klaus52am 18.02.2017 | 20:33
Hallo KSC, also ich kenne die Firma von der Picke an, sprich bin seit Anfang an dort= 20 Jahre Betriebsangehörig. Eine Erleichterung an einem Schweißarbeitsplatz, was soll da passieren? Vielleicht ein zusätzlicher Kran, ja schön und gut. Aber wenn ich nur noch 10 kg die ersten 6 Monaten heben kann und langfristig bzw. dauerhaft nur noch bis 20 kg Und das in einem Stahlbaubetrieb, wie soll das gehen. Dann wird dann wahrscheinlich geschaut, ob ich die Arbeitsleistung schaffe wie die anderen. Das wird wohl nicht der Fall sein. Dann kommt auch die Kündigung. Das ist doch jetzt schon Vorprogrammiert. Folgenden Text habe ich von meinem Arbeitgeber erhalten: " .... Eine dritte Person in der Produktionsleitung oder ähnliches ist weder notwendig noch finanziell tragbar. Wir schätzen Dich und Deine Arbeitskraft als Schweißer. Ein anderer Posten ist in unserer Firma, für Dich nicht vorgesehen oder machbar. Gerne bin ich bereit über Arbeitserleichterung an Deinem Schweißarbeitsplatz zu sprechen mehr ist uns jedoch nicht möglich. " Ich bin auch Gleichzeit ausgebieldeter Schweißfachmann, habe dafür ein Abschlußzertifikat bzw. Liezens. Nun würde ich in dieser Brache eine Weiterbildung machen, weil es für mich beruflich was bringt. Aber auch in der Prüftechnik. Bin seit 30 jahre in der Schweiß- und Prüftechnik tätig. Das war mein Anliegen, das er mir solche Bescheinigung gibt, das ich wenigstens das über die LTA bei der DRV beantragen kann. Oder geht es auch ohne dieses Bestätigungsschreiben? Gruß Klaus52
KSCam 19.02.2017 | 15:58
Wenn also beim AG nichts geht, informieren Sie die DRV darüber, notfalls genauso wie Sie es hier geschrieben haben. Ob da dann ein Schreiben des AG s beiliegt oder nicht ist zunächst sekundär. Die DRV prüft dann was im Rahmen von LTA möglich ist und Sie müssen sich eien neuen Job suchen. Alles Gute dabei. PS: wenn Sie gleich im ersten Beitrag das konkrete Problem benannt hätten, ...........aber da war nicht ersichtlich um was für einen Job es bei Ihnen geht........
Klaus52am 19.02.2017 | 18:58
Hallo KSC, gut hätte ich machen können gleich zu Anfang das so schreiben können. Wollte erstmal den Sachverhalt etwas beschreiben. Das Gespräch hat ja nicht der Arbeitgeber gesucht, sondern ich. Von ihm wäre nichts gekommen. Er hat mir ja noch nicht einmal ein BEM angeboten, rein Garnichts. Werde mich jetzt erstmal mit dem Reha-Berater in Verbindung setzen und drüber reden was man machen kann. Eigentlich wenn es ganz Fair ablaufen würde, dann würde mein Chef erstmal das Gespräch suchen mit mir und mir jetzt schon ein BEM anbieten. Das kann man ja jetzt schon machen, obwohl die OP erst im Sommer ist. Hier könnte man schon einige Dinge festlegen, aber es ist nichts passiert. Nur diese Antwort. Gehen wir mal davon aus, das ich trotzdem was beantragen kann, welche Dinge würden dann über das LTA benehmigt werden. Bestimmt einige Weiterbildungslehrgänge etc. Auch einige Hilfsmittel bzw. Arbeitsmaterialien, wie Tablet oder Leptop, was ich dann zu diesen Lehrgängen benötige, um vernünftig zu lernen usw. Oder bleibt das außen vor? Gruß Paul
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